Zum Schutz der Zauneidechse muss die Biogasanlage auf dem Areal Hummelsbrunnen-Süd deutlich kleiner ausfallen. Foto: Okapia/Bernd Zeyer

Die Zuffenhäuser Räte lehnen den FNP-Entwurf für Hummelsbrunnen-Süd ab. Zum Schutz der Zauneidechse, die in Deutschland auf der Liste der streng zu schützenden Arten steht, muss die Biogasanlage auf dem Areal kleiner ausfallen.

Zuffenhausen/Stammheim - Eine gemeinsame Sitzung, zwei Meinungen: Während die Stammheimer Bezirksbeiräte am Dienstagabend dem Auslegungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplan für das Gewann Hummelsbrunnen Süd ohne Gegenstimmen ihr Plazet erteilten, lehnten ihre Zuffenhäuser Kollegen die Vorlage der Verwaltung einstimmig ab.

Sie ist rund 20 Zentimeter lang, an den Seiten grün, auf dem Rücken braun und hat in Stuttgart schon für manche Aufregung gesorgt: die Zauneidechse. Hatte das Reptil, das in Deutschland auf der Liste der streng zu schützenden Arten steht, zuletzt Verzögerungen beim S-21-Projekt in Feuerbach verursacht, so sorgt sie nun im Nachbarbezirk Zuffenhausen für Schlagzeilen. Zum Schutz der Eidechse mussten nämlich die Pläne für die Biogasanlage, die auf dem Areal Hummelsbrunnen Süd gebaut werden soll, geändert werden.

Die Fläche der Anlage wird verkleinert

Die Anlage, so erläuterte Thomas Heß, der Chef der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS), in der Zehntscheuer, müsse weitaus kompakter ausfallen als ursprünglich vorgesehen. Um den Lebensraum der Eidechse zu schützen, werde die Fläche der Anlage von 10 000 auf 6500 Quadratmeter verkleinert. An ihrer Leistungsfähigkeit solle sich allerdings nichts ändern. Ebenso wenig wie daran, dass später einmal eine zweite Ausbaustufe realisiert werden kann.

Bevor die Anlage gebaut werden kann, muss neues Planungsrecht geschaffen werden. Was den Regionalplan betrifft, ist das nach den Worten von Hermann-Lambert Oediger vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Mitte Januar bereits geschehen. Über den Auslegungsbeschluss des Flächennutzungsplans (FNP) soll der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats kommende Woche entscheiden. Oediger kündigte an, dass es von Ende Juni bis November eine Bürgerbeteiligung in vier Phasen geben werde. Ziel sei es, das Geld für Ausgleichsmaßnahmen auf jeden Fall für den Doppelhaushalt 2016/2017 anzumelden, damit sie parallel zum Bau der Biogasanlage umgesetzt werden können.

Forderung nach einer neuen Standortbewertung

Während die Stammheimer Räte in der rund zweistündigen Diskussion nicht ein Mal das Wort ergriffen, kamen aus den Reihen ihrer Zuffenhäuser Kollegen zahlreiche Anmerkungen und Einwände. Besonders wichtig ist den Zuffenhäusern, dass der so genannte Valentienwald auch wirklich parallel zur Biogasanlage realisiert wird. Dieses Konzept, so erläuterte Oediger, könne nicht so in die Tat umgesetzt werden, wie es vor drei Jahrzehnten geplant worden sei. Mittlerweile verfolge man seitens der Stadt nämlich die Strategie, landwirtschaftliche Flächen zu erhalten. Und das sei im Plan des Büros Valentien & Valentien so nicht vorgesehen. Stattdessen setze man auf verschiedene punktuelle und lineare Maßnahmen.

Vor dem Hintergrund, dass die Fläche für die Biogasanlage deutlich kleiner ausfällt und die Kosten wegen der Umplanungen steigen, forderte die Grünen-Vertreterin Alexandra Kaulin, dass eine neue Standortbewertung erfolgen müsse. Dies lehnten Heß und Oediger unisono ab. „Ein Standort, der bereits ausgeschlossen worden ist, kommt nicht wieder ins Spiel, weil die Anlage kleiner gebaut wird“, stellte Heß klar. Oediger gab zu bedenken, dass eines der zentralen Kriterien gewesen sei, die Anlage mindestens 300 Meter von Wohnbebauung zu errichten. Danach blieben nur noch drei mögliche Gebiete übrig, keines davon sei aber tauglich.

Strittige Punkte sollen nochmals diskutiert werden

Der SPD-Sprecher Uwe Mammel kritisierte, dass die Stuttgarter Verwaltung keinen neuen Bebauungsplan für das Areal Hummelsbrunnen Süd für nötig erachte. So gebe es für den Bezirksbeirat keine Möglichkeit mehr, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Oediger entgegnete, dass dies eventuell beim Verfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImsch) der Fall sein könnte, welches zwingend vorgeschrieben sei. Details konnte er allerdings nicht nennen. Den Zuffenhäusern war dies zu wenig: Sie formulierten einen Antrag, in dem gefordert wird, dass der Bezirksbeirat einerseits ins BImsch-Verfahren eingebunden, andererseits aber auch ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Sowohl die Zuffenhäuser als auch die Stammheimer Räte stimmten diesem Antrag zu.

Laut Hermann-Lambert Oediger ist noch nicht geklärt, ob sich der Ausschuss für Umwelt und Technik wie geplant am 25. Februar mit der Beschlussvorlage für den FNP beschäftigen wird. Klar ist aber, dass das Thema nochmals im Zuffenhäuser Bezirksbeirat auf der Tagesordnung stehen wird. Dann sollen strittige Punkte nochmals diskutiert und noch offene Fragen geklärt werden.