Der südliche Eingang zum Bigpark-Gelände in Bietigheim-Bissingen. Foto: FACTUM-WEISE

Der seit zehn Jahren währende Streit zwischen der Stadt und dem Gewerbepark geht in die nächste Runde: Nun prüft der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, ob das Verbot eines Supermarkts durch die Stadt rechtens ist.

Bietigheim-Bissingen - Die Auseinandersetzung zwischen den Betreibern des Gewerbeparks Bigparkund der Stadt Bietigheim-Bissingen geht in der kommenden Woche in die nächste Runde: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim soll urteilen, ob es rechtens ist, dass die Stadt die Ansiedlung eines Discounters auf dem Bigpark-Gelände unterbinden kann. Seit 2007 streiten Stadt und Bigpark darüber, zuletzt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. In dessen Urteil im Januar bekam die Stadt Recht: Der Bebauungsplan sei wirksam, demnach stünden der Errichtung eines Discounters mehrere Vorschriften entgegen. Dagegen hat Bigpark Berufung eingelegt.

Ehe der VGH in Mannheim urteilen kann, hat die Stadt in einer Sondersitzung des Gemeinderats am Donnerstagabend Fakten geschaffen. Der Gewerbepark Geisinger Straße – also auch das Bigpark-Gelände – war der einzige Tagesordnungspunkt. Es sollte ein neuer Bebauungsplan für das Gelände beschlossen werden, der viele Dinge festlegt, Werbeflächen, Verkehr – aber eben vor allem auch das Einzelhandelskonzept, das eine Ansiedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel, also auch Supermärkten, in diesem Gebiet verbietet.

Bei Bigpark ist man nicht begeistert von den Plänen der Stadt

Ohne Aussprache stimmten die Fraktionen den Anträgen der Stadt zu – bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme. Diese kam vom CDU-Fraktionschef Thomas Wiesbauer, der die Stadt für ihr Vorgehen kritisierte. „Es blieb gar keine Zeit für eine inhaltliche Diskussion im Vorfeld“, bemängelte er nach der Sitzung. Zudem sei die Stoßrichtung des Bebauungsplans auf dem Stand des Jahrs 2014. Seitdem habe sich viel geändert, unter anderem die Pläne der Stadt für den südlichen Teil des ehemaligen DLW-Geländes, das ein neues Stadtviertel werden soll.

Der Bigpark-Geschäftsführer Jens Lück ist wenig begeistert von den vom Gemeinderat bestätigten Plänen der Stadt: „Man greift auf, was das Verwaltungsgericht am alten Bebauungsplan gerügt hat und versucht, das zu heilen. Das dient dazu, vor der VGH-Sitzung Fakten zu schaffen“, sagt er. Lück geht weiter ins Detail: Ein geplanter Fußgänger- und Radweg würde verhindern, dass ein Teil der an andere Unternehmen vermieteten Hallen von Lastwagen nicht mehr angefahren werden könne. Und die neue Erschließungsstraße verlaufe laut Plan auch über Bigpark-Gelände. Der Oberbürgermeister Jürgen Kessing entgegnet auf Nachfrage: „Das muss ein Missverständnis sein. Kein Quadratmeter von seiner Fläche wird überplant.“

Die Verhandlung des VGH findet am Dienstag statt. Über den Bebauungsplan dürfte in den kommenden Gemeinderatssitzung noch einmal diskutiert werden: Es fehlt noch der Satzungsbeschluss.