Dürfen Tierschützer Recht brechen um Unrecht zu dokumentieren? Die Heilbronner Richter sagen nein. Foto: dpa

Ein Ethik-Dozent aus Tübingen ist auch in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er war in einen Ilshofener Putenmastbetrieb eingedrungen, um die Zustände im Stall zu filmen. Das ging gründlich schief.

Heilbronn - Das Landgericht Heilbronn hat die Berufung dreier Tierschutzaktivisten, die vor zwei Jahren nachts in einen großen Putenmastbetrieb in Ilshofen eingedrungen waren, gegen ein Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Hall zurück gewiesen. Das Gericht erhöhte die Strafe gegen den 29-jährigen Hauptangeklagten, einen Tübinger Ethik-Dozenten, um einen Monat und verhängte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs. Ein mitangeklagter Student wurden wegen Hausfriedensbruchs zu 25 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Gegen eine mitangeklagte Studentin wurde das Verfahren eingestellt.

Die beiden Studenten waren von der Berliner Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz unterstützt worden. Der Vorsitzende Eisenhart von Loeper kritisierte das Urteil als falsch: „Das Gesetz lässt Nothilfe für Tiere zu und verbietet sogar die unterlassene Hilfeleistung“, so Loeper. Das Eindringen in Ställe zum Filmen der Tiere sei kein gesetzlich gedeckter Notstand, sondern schlicht Hausfriedensbruch, urteilte dagegen das Landgericht Heilbronn.

Wie berichtet, hatten sich die drei in dem Tübinger Tierschutzverein Act for animals kennen gelernt. Zusammen fuhren sie im Mai 2015 nach Ilshofen, um in einem großen Putenmastbetrieb zu filmen, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten werden. Vor Gericht berichteten sie von schlimmen Zuständen. Doch das Ganze lief aus dem Ruder, denn der Bauer erwischte sie. Der Landwirt soll sowohl auf den Hauptangeklagten, als auch auf die jüngste im Bunde, die Schmiere gestanden hatte, eingeschlagen haben. Angeblich weil der Putenmäster ihm eine teure Wärmebildkamera abgenommen hatte, verfolgte der Ethik-Dozent den Mann schließlich zum Wohnhaus, stellte seinen Fuß zwischen die Türe und versprühte ein Reizgas. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.