Sein ausführliches Geständnis hat einen 54-jährigen Mann im Falle einer Versicherungsbetrugs vor dem Gefängnis bewahrt. Foto: dpa-Zentralbild

Zehn Monate lang hat ein Mann aus dem Rems-Murr-Kreis seine eigene Versicherung um 265 000 Euro an Provisionen betrogen. Seine Masche: Er fälschte Versicherungsverträge, ohne dass die Betroffenen davon wussten.

Wegen Betrugs und Urkundenfälschung hat das Amtsgericht Schorndorf einen 54-jährigen Versicherungsvertreter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz der Richterin Doris Greiner sah es als erwiesen an, dass der Mann im Jahr 2013 durch 35 fingierte Verträge mit gefälschten Unterschriften 265 000 Euro Provision von zwei Versicherungskonzernen erschlichen hatte, die ihm nicht zustanden. Nach zehn Monaten fiel der Betrug der Revisionsabteilung einer der Versicherungen auf, weswegen es in vier weiteren Fällen bei versuchten Taten geblieben ist.

Der Mann legte ein umfangreiches Geständnis ab. Der Grund für seine Taten , so gab er an, sei der hohe Geldbedarf seiner vierköpfigen Familie gewesen – monatlich 8500 Euro. Ende der 1990er-Jahre habe er für seine Tätigkeit für einen ausländischen Versicherungskonzern noch fast 13 000 Euro (25 000 Mark) im Monat verdient. Um das Jahr 2000 sei ihm aber gekündigt worden. Er habe eine Versicherungsagentur neu aufbauen müssen und sich aus der Verwandtschaft dafür Geld geliehen. Das sei so lange gut gegangen, bis die ersten Forderungen des Finanzamts gekommen seien. Als er mit den Betrügereien begonnen habe, so erzählte der 54-Jährige, habe er keine Gewissensbisse verspürt. „Ich konnte meine Person in zwei Teile aufteilen“, sagte er vor Gericht aus: „Ich habe immer gut geschlafen“.

Der 54-Jährige benutzte für seinen Betrug Verträge der betrieblichen Altersversorgung. Diese Verträge bekommen die Versicherten nie zu Gesicht, weil sie direkt mit den Arbeitgebern abgeschlossen werden. Die Firmen waren jedoch erfunden, ihre Adressen waren die Privatanschrift des Angeklagten. Der Mann strich die Provision von 15 bis 20 Prozent der Vertragssumme ein, in der Regel Beträge zwischen 4000 und 7000 Euro. Die Namen der angeblichen Versicherten habe er aus seinem Kundenstamm genommen, die Unterschriften von Altverträgen abgeschaut und gefälscht, sagte er aus. Zudem habe er für falschen Verträge auch Namen seiner Kinder und Neffen sowie den seiner Frau verwendet. Sie habe davon nichts gewusst.

Das Ganze sei eine Art Schneeballsystem gewesen, weil er mit immer neuen Provisionen die Altverträge bedienen musste. Als er im November 2013 in Rückstand geriet, fiel der Revisionsabteilung einer Versicherung die Sache auf. Er wurde vor ein großes Gremium geladen, um sich zu erklären. Die Versicherung habe, um den Schaden teilweise zu tilgen, die Verträge seiner Altersversorgung aufgelöst und gut 70 000 Euro einbehalten. Aber auch anderweitig seien die Versicherungen nicht leer ausgegangen, sagte der Angeklagte. Er schätze die Höhe des Geldes, das er im Laufe der Jahre in all seine Verträge eingezahlt habe, auf insgesamt gut 250 000 Euro.

Zwei Jahre und vier Monate Haft hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft für die Taten gefordert – damit wäre keine Bewährungsstrafe mehr möglich gewesen. Dass das Schöffengericht in seinem Urteil darunter blieb, liegt daran, dass es jene Fälle, in denen der Mann Namen aus seiner Verwandtschaft benutzt hatte, wegen einer Vollmacht nicht als Urkundenfälschung werten wollte. Auch wertete die Richterin das umfangreiche Geständnis des Mannes und die Tatsache, dass er viel Geld bei den Versicherungen einbezahlt hatte, zu dessen Gunsten. Es sei nun „Aufgabe genug“ in der Bewährungszeit sein Leben in Ordnung zu bringen, „in Scherben liegt“. Seine Familie hat sich von ihm getrennt, nachdem die Polizei das Haus durchsucht hatte.