Insbesondere ältere Menschen sind bereit, für die Teppichreinigung viel Geld zu zahlen Foto: mankale/Fotolia

Unseriöse Teppichhändler werben mit Aktionspreisen, verlangen dann aber viel Geld für die Reinigung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Tipps, wie man sich dagegen wehren kann und wie man einen seriösen Betrieb erkennt.

Stuttgart - Schon lange will Maria Reimer (Name geändert) ihren Läufer im Flur reinigen lassen. Da die 88-Jährige im Rollstuhl sitzt, freut sie sich, als sie im Briefkasten den Werbeflyer eines Teppichreinigers findet. Nach einem Anruf kommt er bei ihr vorbei, schaut sich den Läufer an und schwärmt Maria Reimer vor, was für einen „Schatz von Teppich“ sie da habe. Bereitwillig zahlt sie dem Mann deshalb 2000 Euro an – und hinterfragt auch nicht, dass der Gesamtbetrag für die Reinigung des gerade einmal zwei auf zwei Meter großen Läufer bei 4000 Euro liegen soll. Als ihre Familie davon erfährt, schaltet sie die Verbraucherzentrale ein.

„Total überzogene Preise für Teppichreinigungen sind ein Dauerbrenner“, sagt Günter Schwinn, Experte für Bauen, Wohnen und Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Derzeit herrsche aber ein erhöhter Beratungsbedarf im ganz Baden-Württemberg wegen windigen Teppichreinigern. Auch der Fachverband Textilpflege warnt vor Betrieben, „die nicht Mitglied in unserem Verband sind“. Diese Anbieter würden mithilfe von Werbeflyern oder knallbunten Anzeigen ohne vollständigen Namen des Inhabers sowie Firmenadresse unrealistische Rabatte versprechen oder mithilfe von Gutscheinen versuchen, neue Kunden zu locken. „Es geht um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, um Betrug und Wucher“, sagt Winfried Maier, Justiziar beim Fachverband Textilpflege in Stuttgart.

Die Teppichreiniger sind gute Überredungskünstler

Betroffen sind Günter Schwinn zufolge insbesondere ältere Menschen. „Die Teppichreiniger sind gute Überredungskünstler. So schaffen sie es, Verbrauchern Verträge anzudrehen, die sie eigentlich nicht wollen.“ Und so zahlen die Betroffenen häufig hohe Summen direkt bar an oder gehen sogar mit dem Teppichreiniger zum Bankautomaten, um das Geld abzuheben. Ein seriöses Geschäft dagegen laufe auf Rechnung – und die wird bezahlt, nachdem man die Leistung gesehen hat, so Schwinn. Wurde bereits eine hohe Anzahlung geleistet, rät Schwinn Betroffenen dazu, auf jeden Fall von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Denn Verträge, die bei den Kunden zu Hause und nicht in den Räumen einer Firma abgeschlossen wurden, kann man 14 Tage widerrufen. „Wurde der Kunde darüber nicht aufgeklärt, erlischt das Recht zum Widerruf sogar erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss“, sagt Schwinn. Schwierig wird es mit einem solchen Widerruf allerdings dann, wenn vom Teppichreiniger keine oder keine richtige Adresse vorliegt – denn dieser muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.

Hat der Teppichreiniger jedoch bis zu Beginn der Reinigung ordentlich über das Widerrufsrecht aufgeklärt und wurde der Teppich bereits gereinigt, müssen Verbraucher die erbrachte Leistung auch zahlen. „Der Preis für die Reinigung muss allerdings angemessen sein“, sagt Schwinn. Im Zweifelsfall sollte man dann zunächst einen Teilbetrag zahlen und sich über die Verbraucherzentrale, die Handwerkskammer oder den Fachverband Textilpflege Hilfe suchen.