Die Tränen vor Gericht waren vergebens: Eine Frau muss wegen Betrugs ins Gefängnis. Foto: dpa

Das Landgericht Stuttgart hat eine Frau wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die 29-Jährige hat bereits 16 Vorstrafen.

Stuttgart - Thomas Hillenbrand, Vorsitzender Richter der 17. Strafkammer des Landgerichts, hatte bereits am ersten Prozesstag klar gemacht, dass die Angeklagte nach vorläufiger Einschätzung wohl nicht mit einem Freispruch rechnen könne. Da halfen auch die vielen Tränen nichts, die die gerichtserfahrene Frau auf der Anklagebank vergoss. Um einen Strafrabatt zu bekommen, räumte die dreifache Mutter schließlich den ihr vorgeworfenen Betrug ein. Das Urteil: Vier Jahre Gefängnis, wobei eine vom Berliner Amtsgericht Tiergarten im September 2016 verhängte Strafe von einem Jahr mit einbezogen ist.

Mit Aceton die Originalunterschrift entfernt

Die 29-jährige berufslose Rumänin, die einem Clan von Landfahrern angehört, soll mit Komplizen mit gefälschten Zahlungskarten munter eingekauft haben – vor allem an Tankstellen, in Super- und Baumärkten. Die gestohlenen EC-Karten soll die Gruppe zuvor von einem unbekannt gebliebenen Türken gekauft haben. Dann kamen Aceton und Watte zum Einsatz. Damit wurden die Originalunterschriften entfernt und durch Fantasie-Signaturen ersetzt. Denn eingekauft wurde ausschließlich in Läden, bei denen man per Debitkarte und Unterschrift bezahlt. Die Geheimnummern der gestohlenen Karten hatte die Bande nicht.

Die Staatsanwältin hatte der Frau rund zwei Dutzend betrügerische Einkäufe vorgeworfen, begangen von November 2015 bis Februar 2016. Die Beute soll sich auf Waren im Wert von rund 7000 Euro belaufen haben. Der Bande werden insgesamt 137 solcher Betrugseinkäufe zugeschrieben. Der Gesamtschaden ist dementsprechend höher. Einsatzorte der 29-Jährigen waren Stuttgart, die Kreise Rems-Murr, Esslingen und Ludwigsburg. Weitere Fälle wurden in Köln, Offenbach und Wiesbaden begangen. In Berlin soll die Bande ebenfalls zugange gewesen sein.

Mit 15 Jahren das erste Kind bekommen

Die Angeklagte blickt auf ein tristes Leben zurück. Im Alter von 13 Jahren sei sie von einem Mann „geraubt“ worden, sagt sie. Erst nach zwei Monaten sei sie zurück in den Schoß der Familie gekehrt, die von einem saufenden Vater dominiert worden sei. Schon als Jugendliche schuftete sie als Tagelöhnerin. Mit 14 Jahren kam sie mit ihren zweiten Mann nach Berlin, mit 15 Jahren bekam sie ihr erstes Kind. Mit dem dritten Mann hat sie zwei weitere Kinder, die jetzt bei der Großmutter in Rumänien leben. In ihrer Zeit in Deutschland hat die Frau 16 Vorstrafen angehäuft.