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Wenn ein Angehöriger stirbt, stehen Hinterbliebene vor finanziellen Verpflichtungen.

Stuttgart - Mit dem eigenen Tod und Bestattungsfragen beschäftigt sich keiner gern. Sollte man aber. Denn den Angehörigen werden so später viele Entscheidungen abgenommen – und auch Kosten. Umsonst ist der Tod nämlich keinesfalls.
 

Welche Gesetze regeln das Begräbnis?
Deutschlandweit gilt eine Beisetzungpflicht sowie Friedhofszwang. Dieser beinhaltet in einigen Ländern auch die Bestattung in einem Friedwald. Man darf den Sarg aber weder im Garten vergraben noch eine Urne zu Hause aufbewahren. Die Kosten für die Beerdigung tragen laut Bürgerlichem Gesetzbuch die Erben. Das Bestattungs- und Friedhofsrecht ist Ländersache. Ersteres legt etwa fest, innerhalb wie vieler Tage bestattet werden muss (Baden-Württemberg: vier Tage). Die Friedhofsordnung bestimmt die Gebühren für die Grabnutzung und regelt teils sehr genau, wie ein Grab samt Grabstein aussehen muss.


Was ist im Todesfall zu tun?
Stirbt jemand zu Hause, müssen die Angehörigen einen Arzt rufen, der den Totenschein ausstellt. Im Krankenhaus oder einem Altersheim kümmert sich das Personal darum. Den Totenschein braucht man, um zusammen mit Geburtsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen und dem Familienbuch (oder einem anderen Dokument, das den Familienstand bescheinigt) beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen – und zwar spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. Nur damit kann man sich um die Beerdigung kümmern und die Abmeldung von Krankenkasse, Versicherungen oder Banken vornehmen. In Stuttgart kostet die Sterbeurkunde zwölf Euro, weitere Exemplare sind kostenfrei.
In den nächsten beiden Tagen sollten Bestatter, Art der Bestattung, der Friedhof sowie ein Termin für die Beerdigung festgelegt werden. Auch um Blumenschmuck, Todesanzeige in der Zeitung oder die Reservierung für ein Lokal nach der Trauerfeier sollte man sich jetzt kümmern. Diese Aufgaben übernehmen auch viele Bestatter. Manchen Angehörigen hilft es aber, sich selbst damit auseinanderzusetzen. Außerdem spart es Kosten.

Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Am einfachsten ist es für die Angehörigen, wenn der Verstorbene selbst Wünsche zu seiner Beerdigung hinterlassen hat. „Das machen Sie am besten in Form einer Bestattungsverfügung, die Sie Ihren Kindern oder anderen Verwandten geben“, sagt Alexander Helbach von Aeternitas. Die Verbraucherinitiative informiert über das Thema Tod und Bestattung. Ein Testament dagegen würde oft erst nach der Beerdigung geöffnet. Liegen solche Wünsche vor, müssen sich die Angehörigen daran halten. Ist dies nicht der Fall, entscheiden die nächsten Verwandten.

Wer zahlt für das Begräbnis?
Irgendwie scheint es pietätlos, im Trauerfall über Geld zu reden. Hat der Tote aber selbst nicht vorgesorgt, sind die Erben dazu verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung zu tragen – und sich um die Organisation zu kümmern. Selbst wenn kaum oder kein Kontakt bestand, müssen die Erben zahlen. Der Staat springt nur ein, wenn es keinerlei Angehörige mehr gibt, diese nicht auffindbar sind oder keine eigenen finanziellen Mittel haben. „Diese sogenannten Sozialbestattungen nehmen zu“, sagt Wolf Lichtner, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Bestatter.
 

Dass die Kosten einer Bestattung für immer mehr Menschen zu einem Problem werden, hat mehrere Gründe. Zum einen ist 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen nach jahrelanger Kürzung komplett gestrichen worden (zuletzt betrug es noch 500 Euro). Zum anderen werden die Menschen immer älter. „In den letzten Lebensjahren braucht man sehr viel Geld für Medikamente oder Pflegeheimaufenthalte, bis zum Tod ist das Vermögen da oft aufgebraucht“, sagt Lichtner. Bestatter reagieren darauf mit Särgen aus Karton oder einer Beisetzung zum Discountpreis. „Solche Bestattungen finden dann häufig anonym im Ausland statt. Seriöse Angebote gibt es ab etwa 900 Euro“, sagt Helbach von Aeternitas. Mehr als einen Sammeltransport mit vielen anderen Verstorbenen sowie die allereinfachste Form der Beisetzung dürfe man dafür aber nicht erwarten.
 

Wer dem vorbeugen will, kann nur zu Lebzeiten selbst vorsorgen und regelmäßig Geld zur Seite legen, beispielsweise auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk. Man kann bei einem Bestatter einen Vorsorgevertrag abschließen, in dem man Ablauf, Umfang und persönliche Wünsche für die Bestattung festlegt. Damit nimmt man nicht nur den Angehörigen diese Arbeit ab, sondern verhindert auch, dass die Erben die Ausgaben für die Bestattung kürzen. Verbraucherschützer raten allerdings von solchen Verträgen ab, bei denen der Bestatter schon im Voraus Geld bekommt. Im Konkursfall könnte es verloren sein. Sicherer sei es, das Geld auf einem Treuhandkonto zu hinterlegen, etwa bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand. Ebenfalls zu empfehlen ist die Geldanlage in einer Sterbegeldversicherung. Oft zahlt man darin jedoch mehr ein, als man am Ende wieder herausbekommt.

Was kostet die Bestattung?

Was kostet eine Bestattung?
2500 bis 3500 Euro fallen laut Lichtner allein für die Leistungen des Bestatters an. Je nachdem, ob eine Erd- oder Feuerbestattung gewählt wurde, kommt noch einmal mindestens diese Summe für Grabgebühr, Grabstein und Grabpflege hinzu. Friedhöfe dürfen eigentlich keine Gewinne erzielen, ihre Gebühren sind dennoch höchst unterschiedlich (zwischen 500 und 5000 Euro), ebenso wie die Mindestdauer der Grabnutzung. Sie variiert zwischen 10 und 30 Jahren. „Diese Kosten sind bei bei Feuerbestattungen deutlich geringer“, sagt Lichtner. Das ist einer der Gründe, warum es inzwischen fast genauso viele Feuer- wie Erdbestattungen gibt. „Außerdem scheuen viele den Pflegeaufwand von großen Gräbern, oder sie leben woanders und können sich nicht kümmern“, sagt Helbach. Auch die schrumpfende Zahl von Gläubigen (insbesondere Katholiken) habe mit dem Trend zur Feuerbestattung zu tun.

Welche Formen der Bestattung gibt es?
Insbesondere nach einer Feuerbestattung gibt es inzwischen vielfältige Möglichkeiten, was mit der Asche passieren kann. Neben der klassischen Beerdigung auf dem Friedhof (bei Urnen auch oft in Wänden oder Gemeinschaftsgräbern), ist in Deutschland die Naturbestattung (Friedwald, Ruheforst) und Seebestattung erlaubt. In Frankreich oder Tschechien darf die Asche auch in der Luft aus einem Heißluftballon heraus verstreut werden (etwa 3500 Euro), in der Schweiz von einem Berggipfel. Dort ist es auch möglich, sich die Asche der Verstorbenen in einen Trauerdiamanten pressen zu lassen (etwa 4500 Euro). Wer viel Geld übrig hat, kann die Asche der Angehörigen auch in den Weltraum schießen. Die Preise für eine Weltraumbestattung liegen zwischen 11.000 und 25.000 Euro.

Worauf sollte man bei der Wahl eines Bestatters achten?
Nach Helbachs Erfahrungen gibt es immer wieder Bestatter, die den traurigen oder verwirrten Zustand von Angehörigen ausnutzen und ihnen mehr Leistungen aufschwatzen, als sie eigentlich wollten. „Damit die Rechnung nachher nicht absurd hoch wird, ist es wichtig, sich vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben zu lassen“, sagt Helbach. Dieser sollte detailliert die Einzelleistungen aufschlüsseln, außerdem sollte man Angebote verschiedener Bestatter vergleichen.
 

  • „Was tun, wenn jemand stirbt?“ Ratgeber des Verbraucherzentralen Bundesverbands; 12,40 Euro; Tel. 0 29 62 / 90 86 47, versandservice@vzbv.de.
  • Die Verbraucherzentrale Aeterniats hat auf ihrer Website unter anderem Datenbanken zu Friedhofsgebühren zusammengetragen und berät außerdem in rechtlichen wie organisatorischen Fragen: www.aeternitas.de[/ERGA-LZ].