Müssen Taxis Hunde transportieren? Taxifahrer und Ordnungsbehörde scheinen unterschiedlicher Meinung zu sein Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Müssen Taxis Hunde befördern? Das Ordnungsamt sagt: „Ja“ und verweist auf die entsprechende Vorschrift. Die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart geht davon aus, dass die Entscheidung bei den Fahrern liegt. Die lassen angeblich Fahrgäste mit Hund auch mal stehen.

Stuttgart - Vor einem Jahr trat der dreiköpfige neue Vorstand der Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart mit dem Versprechen an, die Qualität in der Branche zu verbessern. Doch das Amt für öffentliche Ordnung erhält jeden Monat Beschwerden über dort organisierte Fahrer. „Oft geht es um schlechtes Benehmen und darum, dass Hunde nicht mitgenommen werden“, sagt Matthias Franke, Leiter der zuständigen Dienststelle.

Jüngster Fall: Sigrid Conrad und ihr Mann stehen mit Hündchen Rita in Möhringen an der Straße und warten auf ihr Taxi, das sie zwei Stunden zuvor bestellt hatten und sie zum Flughafen bringen soll. Sie wollen nach Malaga fliegen. Die drei warten fünf, sie warten zehn Minuten in der Kälte. Nach einer Viertelstunde ruft Sigrid Conrad die Taxi-Zentrale an, will wissen, wo der Wagen bleibt.

Kein Taxi kommt und kein Rückruf

„Schon beim ersten Anruf haben wir angegeben, dass wir einen kleinen Hund dabeihaben. Nun erklärte die Dame am Telefon, ihre Fahrer lehnten Hundetransporte ab“, sagt die 66-Jährige. Als sie die Dame auf die Beförderungspflicht für Tiere hinweist, habe die erklärt: Die gebe es nicht, aber sie wolle weiter nach einem Fahrer suchen, der die Eheleute samt Hund fahre. Das Paar wartet wieder eine Viertelstunde – und ruft erneut bei der Zentrale an.

„Diesmal hieß es, kein Fahrer wolle die kurze Strecke von Möhringen zum Flughafen fahren“, so Conrad. Dass Ehepaar und Hund den Flug nicht verpasst haben, verdanken sie einem Nachbarn, der sie gefahren hat. „Mit dem Hinweis auf eine Hundeallergie nehmen uns Fahrer häufig nicht mit“, sagt Sigrid Conrad. Sie ärgert sich nicht nur darüber, dass die Fahrer ihre Rita nicht mitnehmen wollten, sondern auch darüber, dass sie nicht informiert worden sind. Schließlich sei die Rückrufnummer der Taxi-Zentrale bekannt gewesen.

„Unsere Fahrzeuge sind merkmalgesteuert“

Mit den Vorwürfen von den Stuttgarter Nachrichten konfrontiert, wollte sich der Vorstand der Taxi-Auto-Zentrale nicht zum Fall äußern. Von Murat Arslan, einem der Vorstände, war nur zu erfahren: „Unsere Fahrzeuge sind merkmalgesteuert.“ Versteht zwar keiner, soll aber wohl heißen: Die Fahrer haben hinterlegt, was sie nicht transportieren möchten.

Von einer Transportpflicht für Hunde weiß er nichts. Mit der Kritik der Conrads wird sich die Taxi-Zentrale dennoch beschäftigen müssen. „Wir werden dem nachgehen und mit der Zentrale reden“, versichert Franke. Er stellt fest, dass Hunde laut der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, kurz BOKraft, mitgenommen werden müssen. „Im Paragraf 15 wird ein Tier einer Sache gleichgestellt, und die muss befördert werden“, so Franke.

Ausnahme: Die „Sache“ riecht übel, ist gefährlich oder ragt über den Wagen raus. Bezogen auf den Hund heißt das, nur wenn er stinkt, bissig oder zu groß ist, muss er draußen bleiben. Außerdem darf er nicht auf dem Sitz Platz nehmen, sondern im Fußraum. Dass es in der städtischen Taxitarifordnung heißt: Hunde „dürfen“ statt müssen befördert werden, hat laut Franke nichts zu sagen. „Die Bundes- steht über der städtischen Verordnung.“ Dass Taxifahrer verpflichtet sind, Kurzstrecken zu fahren, gehe aus dem Bundesbeförderungsgesetz hervor.

Fahrer müssen Allergie eigentlich belegen

Thomas Laschuk, Vorstandsvorsitzender des Taxiverbands Deutschland, Bereich Baden-Württemberg, stellt fest: „Bei uns in Karlsruhe ist der Hundetransport kein Problem“, obwohl für ihn der Paragraf 15 der BOKraft nicht so eindeutig ist wie fürs Ordnungsamt. Denn zu beurteilen, ob von einem Tier Gefahr ausgehe, sei Sache des Fahrers.

Laschuk, selbst Taxiunternehmer, kennt die Ausrede „Allergie“. „Sollte das so sein, müssen das unsere Leute per Attest belegen.“ Dass Fahrer ungern Kurzstrecken fahren, versteht er – vor allem dann, wenn sie lang auf Kunden gewartet haben. Doch das gehöre zum Service.

Bei Beschwerden sei ein „ernstes Gespräch“ mit dem Fahrer angesagt. Häufen sich Beschwerden über Taxifahrer beim Ordnungsamt Stuttgart, müssen die Fahrer sogar mit Lizenzentzug rechnen.

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