Für Innenminister Reinhold Gall gibt es vor der Beschlagnahmung von Wohnraum noch andere Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen, etwa die Einquartierung in Hotels. Foto: dpa

Für den baden-württembergischen Innenminister Reinhold Gall ist die von Boris Palmer ins Gespräch gebrachte Beschlagnahmung von privatem Wohnraum, der nicht genutzt wird, die letzte Option für die Unterbringung von Flüchtlingen.

Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat Überlegungen eine Absage erteilt, leerstehenden Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen zu beschlagnahmen. Er sehe noch eine Menge andere Möglichkeiten, die vorher ergriffen werden könnten, sagte Gall am Donnerstag in Stuttgart. Auf die Möglichkeit zur Beschlagnahme im Polizeigesetz zurückzugreifen dürfe nur als „Ultima Ratio“ (letztes Mittel) angesehen werden. Die Gerichte hätten für ein solches Vorgehen hohe Hürden angesetzt. Zunächst müssten Container aufgestellt oder Plätze in Pensionen und Hotels angemietet werden.

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hatte angeregt, leerstehenden Wohnraum zu beschlagnahmen, um Flüchtlinge darin unterzubringen. Für das Thema seien die zuständig, die vor Ort Verantwortung trügen, sagte Gall. Im vergangenen Jahr hatte der Main-Tauber-Kreis ein leerstehendes Kasernen-Gebäude in Tauberbischofsheim beschlagnahmt, das im städtischen Besitz war.