Der belgische Sexualstraftäter und Mörder Frank Van Den Bleeken hält es im Gefängnis nicht mehr aus und darf auf eigenen Wunsch hin Sterbehilfe erhalten. Foto: BELGA

Ein belgischer Sexualstraftäter, der seit 30 Jahren im Gefängnis sitzt, darf nun wie von ihm selbst beantragt sterben. Ein Gericht in Brüssel billigte den Antrag des Häftlings auf Sterbehilfe endgültig.

Ein belgischer Sexualstraftäter, der seit 30 Jahren im Gefängnis sitzt, darf nun wie von ihm selbst beantragt sterben. Ein Gericht in Brüssel billigte den Antrag des Häftling auf Sterbehilfe endgültig.

Brüssel - Ein 30 Jahre lang eingesperrter Sexualstraftäter darf in Belgien wie von ihm selbst beantragt sterben. Ein Berufungsgericht in Brüssel billigte am Montag den Antrag des Häftlings auf aktive Sterbehilfe endgültig. Der 50 Jahre alte Frank Van Den Bleeken war als 20-Jähriger wegen Mordes und wegen mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leidet eigenen Angaben zufolge stark unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen. In Belgien hat der Fall Diskussionen über die Zustände im Strafvollzug ausgelöst.

Van Den Bleeken ist der erste Häftling Belgiens, dem die Inanspruchnahme aktiver Sterbehilfe zugebilligt wurde. Er hatte erklärt, er wolle sterben, weil er nicht ausreichend therapiert worden sei. Nachdem er auf Sterbehilfe klagte, haben mittlerweile 15 weitere Häftlinge den Tod verlangt.

In Belgien ist die Sterbehilfe seit 2002 erlaubt. Darunter wird „die Handlung eines Dritten, mit der das Leben einer Person auf deren eigenen Wunsch beendet wird“, verstanden. Diese Erlaubnis gilt für Menschen, die unerträgliche Leiden nachweisen können, auch psychische. In Belgien ist auch Sterbehilfe für Minderjährige erlaubt. Im vergangenen Jahr gab es 1807 Fälle von Sterbehilfe im Lande. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe strafbar; Ärzte dürfen bei Schwerkranken nur lebenserhaltende Maßnahmen abbrechen.

Hinterbliebene des Opfers zeigen kein Verständnis

Van den Bleekens Anwalt Jos Vander Velpen hatte bei der Begründung des Antrags seines Mandanten schwere Vorwürfe gegen den Strafvollzug erhoben. Tatsächlich sei der Mann während der gesamten Haft fast gar nicht therapiert worden. Anträge auf Verlegung in ein niederländisches Gefängnis mit entsprechenden Therapiemöglichkeiten seien teilweise nicht einmal beantwortet worden. Die Hinterbliebenen des Mordopfers hatten vor dem endgültigen Gerichtsbeschluss kein Verständnis für den Todeswunsch gezeigt: „Er soll in seiner Zelle sterben“, sagte die Schwester des Opfers dem Blatt „Het Laatste Nieuws“.

Delphine Paci, Präsidentin einer Organisation zur Überwachung der Haftbedingungen in Belgien, machte „unerträgliche“ Haftbedingungen für die Todeswünsche verantwortlich. Von den mehr als 1000 Sicherheitsverwahrten, zu denen auch Van Den Bleeken gehört, seien rund 40 Prozent psychisch krank. Als „apokalyptisch“ beschrieb der Geschäftsführer eines Verbandes für menschenwürdiges Sterben, Benoît Van der Meerschen, die Lage der psychisch kranken Häftlinge.