Der Musiker Shindy mit seiner Verteidigerin Martina Kohler vor dem Amtsgericht Stuttgart Foto: Lichtgut - Oliver Willikonsky

Der erfolgreiche Hip-Hop-Star Shindy aus Bietigheim-Bissingen ist vom Amtsgericht Stuttgart wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte an Silvester 2016 zwei Männer verprügelt.

Stuttgart - Eigentlich könne er sich nicht mehr so genau erinnern an jenen frühen Morgen des 1. Januar 2016, sagt Michael Schindler, in der Rap-Szene als Shindy bekannt. „Ich habe aber niemanden getreten und niemanden geschlagen“, so der 28-jährige Schützling des Rappers Bushido. Einzelrichterin Cher Borst nahm ihm das, nachdem alle Zeugen vernommen worden waren, nicht ab. Ihr Urteil am Ende des Prozesses: 14 Monate Gefängnis auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen.

Drei Flaschen Schampus habe er intus gehabt, als er mit seinen Begleitern, deren Namen er nicht preisgibt, am Neujahrstag 2016 gegen 4 Uhr am Rotebühlplatz in der Innenstadt nach einem Taxi Ausschau gehalten habe, so der mit drei Goldenen Schallplatten dekorierte Rapper aus Bietigheim-Bissingen. Dort hatten damals mehr als 20 Personen auf ein Taxi gewartet. Als eines um die Ecke bog, habe er sich vorgedrängelt und dem Fahrer 100 Euro für die Fahrt nach Hause geboten, sagt Shindy aus. Daraufhin sei er angepöbelt worden. „Von Schwuchtel bis Hurensohn war alles dabei“, so der Musiker. Es habe ein Handgemenge gegeben, und plötzlich sei schon die Polizei da gewesen.

Shindy soll gleich zugeschlagen haben

Die Version der beiden Nebenkläger hört sich anders an. Ein 29-jähriger Mann und dessen Kumpel, ein Polizist, hatten ebenfalls auf ein Taxi gewartet. „Ich habe ihn nur gefragt, ob er Bushido sei“, sagt der 29-Jährige. Shindy habe ihn sogleich zu Boden geschlagen und ihn dort zusammen mit seinen Begleitern weiter malträtiert. Der 35-jährige Polizeimeister kam seinem Freund zu Hilfe, sei aber auch gleich zu Boden geprügelt worden, sagt er selbst. Das Fazit: eine blutige Nase, eine geplatzte Lippe, ein Riss in der Wange und etliche Hämatome bei den Geschädigten – sowie eine Anklage für Shindy.

Der Prozess war bereits dreimal geplatzt. Beim ersten Mal stand Shindy im Stau, dann war die Richterin krank, beim dritten Versuch war der Musiker nicht aufgetaucht. Er habe von dem dritten Termin nichts gewusst, so der 28-Jährige.

Ein Polizist, der an jenem Morgen als Erster am Tatort war, berichtet, der Angeklagte habe einen der am Boden liegenden Geschädigten noch gegen die Schulter getreten, als er, also der Polizist, schon vor Ort gewesen sei. Der Beamte schildert zudem eine groteske Situation. Der Angeklagte sei aus der Gruppe der Wartenden als Musikstar erkannt worden. Während also zwei Männer blutend auf dem Boden lagen, hätten einige Fans den gerade in eine Schlägerei verwickelten Rapmusiker um Autogramme gebeten. Andere aus der Gruppe hätten den Polizisten fälschlicherweise vorgeworfen, sie hätten die zwei Opfer mit Schlagstöcken niedergeprügelt. „Gott sei Dank war schnell Verstärkung da“, so der Beamte.

Geht der Rapper in Berufung?

Die Staatsanwältin beantragt ein Jahr und vier Monate Gefängnis mit Bewährung, die beiden Anwälte der Geschädigten schließen sich an. Verteidigerin Martina Kohler sagt dagegen, ihr Mandant sei provoziert worden. Zudem seien alle, auch die Geschädigten, alkoholisiert gewesen. Es liege eine einfache Körperverletzung vor, die man mit einer Geldstrafe ahnden könne.

Richterin Cher Borst sieht es anders. Sie verhängt ein Jahr und zwei Monate mit Bewährung. Michael Schindler alias Shindy muss 5000 Euro an gemeinnützige Organisationen und jeweils 1000 Euro an die Geschädigten zahlen. Shindy und seine Anwältin überlegen, ob sie das Urteil in der Berufung anfechten werden.