Ein Polizist bekommt seine Kosten für die Behandlung einer erektiler Dysfunktion nicht vom Land erstattet. Foto: dpa

Ein Polizist, der unter Erektionsstörungen leidet, hat mit seiner Klage auf Erstattung der Kosten für das Medikament eine Niederlage erlitten. Beamte hätten keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch das Land, so die Richter.

Leipzig - Beamte haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Medikamente zur Behebung von Erektionsstörungen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag in Leipzig verkündeten Urteil und wies damit die Klage eines an erektiler Dysfunktion leidenden Polizisten zurück.

Dem Gericht zufolge ist der Anspruch auf Heilfürsorge „auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit beschränkt“. Mittel gegen Erektionsstörungen zählten nicht dazu. (Az. 5 C 32.15)

Der Polizist hatte seine Erektionsstörungen mit dem Medikament Cialis behandelt und vom Land Nordrhein-Westfalen die Erstattung von 323,89 Euro gefordert. Das Gericht bezeichnete diesen Betrag mit Blick auf das Einkommen des Polizeihauptkommissars als „relativ gering“. Er werde deshalb durch die Zahlungen auch nicht „unzumutbar belastet“.