Vergnügungsstätten wie Spielhallen soll es in den Bezirken nicht geben. Foto: dpa

Die Stadt will mit dem Bebauungsplan „Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen“ verhindern, dass sich Etablissements des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sowie Bordelle in den Bezirken ansiedeln. Das stößt auf breite Zustimmung.

Filder - Vergnügungsstätten des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes sowie Bordelle sollen mit neuen Bestimmungen ferngehalten werden. Derlei Betriebe sollen in der Erdgeschosslage aller Bezirke verboten werden. Die neuen Regeln finden sich im Bebauungsplan „Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen“, an dem die Stadt bereits seit Längerem arbeitet.

Am 28. Juli sollen die Mitglieder des gemeinderätlichen Ausschusses für Umwelt und Technik den Auslegungsbeschluss fassen. Dabei handelt es sich um den vorletzten Schritt im Verfahren, bevor der Plan rechtsgültig wird. In den vergangenen Tagen sind die Bezirksbeiräte aus Birkach, Plieningen, Degerloch und Sillenbuch beteiligt worden. Alle Gremien haben dem Papier der Stadt zugestimmt. In allen Bezirksbeiräten war der Tagesordnungspunkt kaum mehr als eine Formalie – und entsprechend schnell vom Tisch.

Alte Post hat Bestandsschutz

„Hier wird die Präsentation ganz kurz“, sagte die Stadtplanerin Birgit Fischer, als sie bei der jüngsten Sitzung des Beirats auf Birkach zu sprechen kam. In Stuttgarts zweitkleinstem Bezirk gibt es schlichtweg keine Vergnügungsstätten. Weshalb die Lokalpolitiker genug Zeit hatten, übers Thema zu spaßen, statt zuzuhören. „Darf ich trotzdem um Ihre Aufmerksamkeit bitten“, sagte Fischer.

In Plieningen wiederum gibt es eine Spielhalle im Gebäude der Alten Post an der Filderhauptstraße. Die wird der Bezirk auch mit dem neuen Baurecht nicht los, wie die Stadtplaner bei der Sitzung erläuterten. Der Betrieb hat Bestandsschutz. Keine Handhabe hat die Stadt mit den Regelungen zudem gegen die Wohnungsprostitution in Plieningen. Die ist nicht zulässig, doch mit Baurecht werde die Stadt dem Problem nicht Herr, das Verfahren ist schlicht zu langwierig.

Höchstens Tanzlokale

Im Degerloch wird Vergnügungsstätten wie Diskotheken, Spielhallen und Wettbüros wohl ebenfalls formal ein Riegel vorgeschoben. Die Bezirksbeiräte stimmten dem Bebauungsplan jedenfalls zu. Eine Ausnahme bilden sogenannte Tanzlokale. Im Vergleich zu Diskotheken sind diese kleiner und ziehen laut Definition nur Kunden aus der näheren Umgebung an. Sie sind in Degerloch im Gebiet zwischen Löffel-, Jahn-, und Rubensstraße sowie Karl-Pfaff-Straße in Ausnahmefällen zulässig – solange sie die Bewohner in der direkten Nachbarschaft nicht stören.

Dasselbe gilt auch für ein Areal an der Kreuzung Kirchheimer Straße/Bockelstraße in Sillenbuch, dem einzigen Ort im Stadtbezirk, wo ein Tanzlokal gegebenenfalls möglich wäre. Ob in Sillenbuch bei einer aktuellen Baumaßnahme an der Kirchheimer Straße 116 eine nach der neuen Regelung unerlaubte Spielhalle entsteht, wie ein Anwohner in der Bezirksbeiratssitzung am vergangenen Mittwoch vorgebracht hat, soll durch Baukontrollen geprüft werden.