Die Landesregierung will das Landesbeamtengesetz ändern. Beamte bei der Polizei und im Justizvollzug sollen künftig bis 65 arbeiten können. Alle anderen Landesbeamten dürfen sogar bis zum 70. Lebensjahr im Staatsdienst tätig sein.

Stuttgart - Nach Informationen der „Stuttgarter Nachrichten“ wird die Grün-Rote Landesregierung am Dienstag in der Kabinettssitzung eine Änderung des Landesbeamtengesetzes beschließen. Das Papier sieht vor, dass Mitarbeiter der acht Berufsfeuerwehren in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Heilbronn, Pforzheim, Heidelberg, Freiburg und Reutlingen künftig schon mit 60 und nicht mehr erst mit 62 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen können. „Die Belastung der Leute ist exorbitant hoch. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung die Sonderaltersgrenze senkt“, sagte Frank Knödler, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, dem Blatt.

Änderungen bei der Arbeitszeit soll es auch in anderen staatlichen Bereichen geben. So dürfen Beamte bei der Polizei und im Justizvollzug künftig, sofern sie es wollen, bis 65 arbeiten; bisher lag die Altersgrenze bei 63. Grundsätzlich ist es allen anderen Landesbeamten freigestellt, sogar bis zum 70. Lebensjahr im Staatsdienst tätig zu sein; hier lag die Altersgrenze bisher bei 68. „Mit der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit reagieren wir auf den Wunsch vieler Betroffener, die gerne länger im Berufsleben bleiben wollen, weil die Kinder aus dem Haus sind“, so ein Koalitionär.

Die Möglichkeit, freiwillig bis 68 zu arbeiten, haben die Beamten seit 2011. Laut Beamtenbund-Landeschef Volker Stich hätten das seither rund 20 Prozent der Staatsdiener genutzt. Stich bewertete die neuen Pläne am Freitag mit gemischten Gefühlen: „Der Schritt passt nicht zur Entscheidung von Grün-Rot, die Eingangsbesoldung von Berufsanfängern abzusenken.“ Mit der Neuregelung „spart das Land erneut an der Zukunft, weil es Neueinstellungen vermeidet“.