Für Karin und Sven G. war das eigene Heim im Grünen schon immer ein Wunschtraum. Nach langem Suchen fand das Ehepaar in einer kleinen Gemeinde am Rande Stuttgarts endlich ein bezahlbares Grundstück und auch einen Bauunternehmer, der zu einem günstigen Preis das Traumhaus erstellen sollte. Erst ging auch alles gut, doch nachdem der Rohbau stand, kam der Bau ins Stocken. Die Handwerker ließen sich immer seltener blicken, schließlich stand die Baustelle still. Der Bauträger war pleite, hieß es bald darauf im Dorf.
Wie viele Bauträger in Baden-Württemberg in den letzten Jahren Insolvenz anmelden mussten, ist statistisch nicht erfasst und kann auch nur geschätzt werden. Experten gehen vorsichtig von einigen wenigen Fällen aus, in denen über Bauträger in Baden-Württemberg das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kennt einige dieser Fälle. "Der private Bauherr hat im Falle der Insolvenz eines Bauträgers oder Bauunternehmers gleich zwei Probleme", erklärt er. Einerseits stehe er unter Umständen vor einem unfertigen Rohbau, falls der Insolvenzverwalter den bestehenden Auftrag nicht zu Ende führen könne. Andererseits entfalle sein Ansprechpartner für spätere Gewährleistungsansprüche. Michaelis rät deshalb potenziellen Bauherren, von Bauträgern eine Absicherung in Form einer Bankbürgschaft oder die Vorlage einer Insolvenzversicherung zu verlangen. "In anderen europäischen Ländern ist das längst gesetzlich vorgeschrieben", weiß der Experte der Verbraucherzentrale.
Dieter Diener, Geschäftsführer der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg, hält wenig von dieser Empfehlung und meint: "Der Bauunternehmer muss sowieso in Vorleistungen gehen und erhält sein Geld nur Zug um Zug." Hinzu komme, dass der Verbraucher bei der Errichtung oder dem Umbau eines Hauses bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von fünf vom Hundert des Vergütungsanspruchs reklamieren könne. Außerdem seien manche Bauherren auch nicht ganz unschuldig an ihrer Misere. Einige Häuslebauer würden zu sehr nach dem billigsten Anbieter schielen und dabei die Solidität des Unternehmers aus den Augen verlieren, kritisiert der Verbandsgeschäftsführer. Das werde teilweise bewusst in Kauf genommen, obwohl bei manchen supergünstigen Angeboten eigentlich auch beim Verbraucher die Alarmglocken klingeln müssten. Unbenommen bleibe dem Bauherren aber, vom Bauträger eine Erfüllungsbürgschaft zu verlangen, wenn er ihm nicht traue, erklärt Diener. Bei diesem Verfahren trete die Bank dann für die Mehrkosten einer Baumaßnahme ein, wenn der Bauträger oder Bauunternehmer insolvent werde. Unter Umständen könne so eine Bauträger-Insolvenz sogar das beteiligte Bauunternehmen hart treffen und mit hinunterziehen, weiß Diener. Zwar ist die Zahl der Insolvenzen im Bauhauptgewerbe in Baden-Württemberg seit 2004 (314 Insolvenzen) deutlich rückläufig, im letzten Jahr gerieten aber immer noch 135 Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten und mussten letztendlich zum Amtsgericht gehen. Das ist gerade dann besonders hart, wenn einen die Insolvenz vollkommen unverschuldet trifft. "Da wir vorleistungspflichtig sind, sehen wir von unseren erbrachten Leistungen so gut wie nichts", erklärt Diener das Dilemma seiner Mitgliedsunternehmen. Der Verband prangert schon seit langem die "unzureichenden gesetzlichen Möglichkeiten" an, "um berechtigte Ansprüche abzusichern und zügig realisieren zu können". Der Geschäftsführer weiß aber auch, dass in dem einen oder anderen Fall auch eigenes Missmanagement oder die Fehleinschätzung von Risiken zur Zahlungsunfähigkeit eines Bauunternehmens führen könne. Eine weitere Ursache ist für Diener aber auch an der zu geringen Eigenkapitalrendite vieler Bauunternehmen auszumachen. Ausgehend vom Risiko, das manche Baumaßnahmen in sich bergen, sei in vielen Fällen die Eigenkapitalausstattung viel zu gering. "Viele mittelständische Unternehmen können einfach keine Rücklagen oder Eigenkapital bilden, und Geld von der Bank für risikobehaftete Bauvorhaben gibt es auch nur dann, wenn der Unternehmer Sicherheiten bietet", ist die Erfahrung des Verbandsmanagers. Schon mancher Bauunternehmer habe dabei in der Vergangenheit seine Altersversorgung aufs Spiel gesetzt. Hinzu kommt in der Baubranche auch noch eine ganz eigene Zahlungsmoral der Kunden: "Am besten zahlen private Bauherren, am schlechtesten die öffentliche Hand", ist Dieners Erfahrung.
