Von Sascha SchmiererLUDWIGSBURG. Im Mammutprozess mit der Bausparkasse Wüstenrot kann der

Von Sascha Schmierer

LUDWIGSBURG. Im Mammutprozess mit der Bausparkasse Wüstenrot kann der frühere Vertriebsdirektor Oliver Deseife jetzt einen Etappensieg feiern: Der als Sportmanager bekannt gewordene Finanzvermittler muss keinen Schadenersatz an seinen ehemaligen Arbeitgeber bezahlen. Das hat das Stuttgarter Landgericht entschieden. "Jetzt wird es für einige Herrschaften bei Wüstenrot ganz schön eng. Meine Position hat sich entscheidend verbessert", freute sich Oliver Deseife nach der Urteilsverkündung.

Die Bausparkasse hatte fast 400 000 Euro Schadenersatz von dem bereits 2008 zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilten Ex-Mitarbeiter gefordert. Wüstenrot warf dem fristlos gefeuerten Vertriebsprofi vor, den Betrag ungerechtfertigt an die einstigen Zweitliga-Handballer der TSG Oßweil als Sponsorengeld ausgezahlt zu haben. Neben dem Hauptberuf bei Wüstenrot war Deseife damals als Manager für den Sportverein tätig. Nach dem Finanzskandal geriet der Handballklub aus der Ludwigsburger Vorstadt in die Pleite und rutschte in die sportliche Bedeutungslosigkeit ab.

Das Stuttgarter Landgericht freilich wies die Klage der Bausparkasse jetzt zurück: Die möglichen Ansprüche seien größtenteils verjährt, außerdem sei nicht feststellbar, ob dem Unternehmen durch die Sponsorengelder überhaupt ein Schaden entstanden sei. In der Begründung des Urteils machen die Richter jedenfalls unmissverständlich klar, dass das Werbebudget des damaligen Wüstenrot-Vertriebsvorstands Rolf-Dieter Hess die Auszahlung der Gelder deckte. "Wie schon im Strafprozess spricht das Landgericht rückwirkend auch Hess vom Vorwurf der Untreue frei", erklärt Deseife.

Der frühere Vertriebsdirektor rechnet nicht damit, dass die Bausparkasse gegen das Urteil in Berufung geht. Wüstenrot hatte sich vor dem Prozess mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden erklärt. Denn parallel zum Schadenersatz halten Deseife und sein früherer Arbeitgeber noch zwei weitere Rechtsstreitigkeiten am Kochen. Nachdem die fristlose Kündigung bereits für unwirksam erklärt worden ist, geht es im arbeitsrechtlichen ersten Verfahren noch um formelle Entlassung des Vertriebsdirektors - und eine mögliche Abfindung.

In einem zweiten Prozess fordert Deseife eine Entschädigung von Wüstenrot für seine acht Monate hinter Gittern. Der Vorwurf: Erst nachweislich falsche Beschuldigungen der Bausparkasse hätten eine Verlängerung der Untersuchungshaft möglich gemacht, behauptet der für seine Umsatzzahlen einst hoch geschätzte Vertriebsdirektor. Deseife hat deshalb eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Prozessbetrugs gestellt. "Ich will alles ans Licht bringen, was Wüstenrot mir angetan hat", sagt er.