Rechtsgrundlage für Baumfällarbeiten fehlt – Südflügel kann dagegen abgebrochen werden.

Stuttgart - Der Stuttgarter Polizeipräsident Thomas Züfle hat Pläne für einen großen Polizeieinsatz im Schlossgarten gestoppt. Die Bahn wollte dort vom 12. Januar an für Stuttgart21 Bäume fällen. Sie hat aber gar keine Genehmigung dafür. Die Bahn hat das der Polizei gegenüber erst auf Nachfrage eingeräumt.

Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba), die der Bahn vorgesetzte Aufsichtsbehörde, hatte bereits am 5. Oktober 2010 ein Fällverbot für den mittleren Schlossgarten erlassen. Das Eba fordert von der Bahn seitdem eine "Maßnahmenplanung zur Vermeidung von Schädigungen des Juchtenkäfers" - er ist streng geschützt - und von Fledermäusen ein. Die Bahn habe inzwischen Unterlagen eingereicht, die "derzeit im Eba sowie in den Fachbehörden vor Ort geprüft werden", teilt die Behörde auf Anfrage mit.

Aufhebung des Fällverbots nicht absehbar

Fachbehörden sind das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) und das Umweltamt der Stadt. Das RP hätte seine Prüfung am 23. Dezember 2011 abschließen sollen, hat aber beim Eba um eine Fristverlängerung bis 9. Januar 2012 gebeten. Die Prüffrist sei "sehr kurz", sagt RP-Sprecher Clemens Homoth-Kuhs, "wir mussten verlängern, weil wir die Anfrage sonst nicht mit der gebotenen Sorgfalt hätten bearbeiten können". Im Umweltamt der Stadt Stuttgart kennt man den Vorgang seit dem 28. Dezember. "Ich will das nicht kommentieren", sagt Amtsleiter Werner Flad.

Wann das Eisenbahn-Bundesamt das Fällverbot aufhebt, lässt sich nicht absehen. Ein Bahn-Sprecher räumte am Dienstag auf Anfrage sogar ein, dass die Bahn "auch jetzt noch Unterlagen einreichen muss, weil das Eba eine Detaillierung wünscht". Der Vorgang sei daher "nicht abgeschlossen".

Keine Frage nach Mehrkosten

Dennoch erwarte die Bahn, dass der Schlossgarten "bis zum 12. Januar um 8 Uhr geräumt ist", so der Bahn-Sprecher. Dann solle zwischen Schillerstraße und Planetarium mit dem Versetzen und Fällen der Bäume begonnen werden. Man sei "zuversichtlich", dass das Eba den alten Bescheid "in den nächsten Tagen abändert".

Die Frage nach möglichen Mehrkosten durch einen von der Bahn selbst zu verantwortenden Zeitverzug für das bisher auf 4,1 Milliarden Euro taxierte Projekt stelle sich daher nicht. Bahn-Chef Rüdiger Grube hatte 2011 mehrfach darüber geklagt, dass das Schlichtungsverfahren mit Heiner Geißler und die Volksabstimmung über Stuttgart 21 den Bau verzögern könnten. Jeder Monat schlage mit um die 20 Millionen Euro zu Buche.

Auf einer vagen Grundlage will die Stuttgarter Polizei für die Bahn nicht mehrere Tausend Polizisten in Marsch setzen und zusätzliche Hundertschaften aus benachbarten Bundesländern anfordern. "Ich habe vom Fällverbot kurz vor Weihnachten erfahren, weil wir bei der Bahn nach den rechtlichen Grundlagen gefragt haben", sagt Polizeipräsident Thomas Züfle am Dienstag. Er sei völlig überrascht worden und hätte erwartet, dass die Bahn von sich aus über die Rechtslage informiert.

"Keine Räumung des Schlossgartens im Vorgriff"

"Keine Räumung des Schlossgartens im Vorgriff"

Züfle gibt sich reserviert, in seiner Stimme klingt aber Verärgerung über die Informationspolitik der Bahn durch. "Ich bin nicht bereit, das Image der Stuttgarter Polizei zu gefährden", sagt er, "es wird von uns keine Räumung des Schlossgartens im Vorgriff geben." Die Polizei habe mit dem Einsatz Millionenausgaben zu verantworten. Er habe daher die Einsatzplanung für den Schlossgarten abgebrochen. Sie werde erst dann wieder aufgenommen, wenn die Bahn "belastbare Grundlagen" liefere.

Dazu zähle, dass das Eba das Fällverbot aufhebe, aber auch, dass die Bahn ihr eigenes Sicherheitskonzept offenlege. Dieses liege der Polizei trotz Anforderung nicht vor. Vom Fällverbot wisse die Bahn seit 15 Monaten, "es hätte von der Bahn schon vor einem Jahr abgewendet werden können", bilanziert Züfle. Die neue Einsatzplanung werde sicher länger als eine Woche in Anspruch nehmen, denn "Polizeikräfte anderer Bundesländer stehen nicht einfach auf Abruf parat", so der 55-jährige Polizeipräsident.

Beim Südflügel tätig werden

Sobald das Eba das Fällverbot aufhebt, könnte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Eilantrag gegen die Fällung stellen. Dies werde erwogen, sagt BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. "Der Zeitplan der Bahn ist völlig unhaltbar, wir fordern ein geordnetes Verfahren", sagt Frieß. Der Naturschutzverband werde seine Meinung auch dem Innenminister mitteilen.

Anders als im Park darf die Bahn beim Südflügel des alten Bahnhofsgebäudes tätig werden. Dieser Teil des alten Hauptbahnhofs darf bereits seit dem 28. Januar 2005 abgerissen werden. Daran, so das Eba auf Anfrage, habe sich nichts geändert. "Unseres Wissens nach gibt es dort kleinere Probleme mit dem Artenschutz, die aber behebbar sind.

Abbruch kompliziert

Ein Polizeieinsatz für den Abbruch wäre rechtmäßig", so Thomas Züfle. Die Planungen liefen, so dass die Polizei am Montag, 9. Januar, "einsatzbereit" sei. Weil auch hier mehrere Tausend Polizisten rund um die Uhr im Einsatz sein könnten, hat die Polizei in Stuttgart und der Umgebung 500 Hotelbetten gebucht. Das ist teuer, auch weil am 14. Januar auf der Landesmesse die CMT beginnt und Hotels in dieser Zeit teils Messe-Aufschläge verlangen.

Die Polizei stellt sich beim Abriss des Südflügels auf Blockadeaktionen "und andere Verhinderungsaktionen" ein. Der Abbruch ist kompliziert, weil der Südflügel direkt an den Gleisen liegt, der Bahnbetrieb aber nicht eingeschränkt werden soll. Der Abbruch wird daher voraussichtlich einige Wochen dauern.