Die L-Bank klagt vor dem Europäischen Gericht gegen einen Beschluss der EZB. Foto: EPA

129 Banken in der Eurozone werden als systemrelevant eingestuft und unterliegen damit der alleinigen Aufsicht durch die EZB. Die Förderbank aus dem Südwesten ist das einzige Geldhaus, das damit nicht einverstanden ist. Es argumentiert damit, dass die EZB-Aufsicht hohe Kosten verursache.

Brüssel - Mit einer Bilanzsumme von etwa 73 Milliarden Euro in 2015 ist die L-Bank zwar nicht die ganz große Nummer in der Branche. Dennoch schreibt die Förderbank des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Karlsruhe und einer Kernkapitalquote von 16 Prozent Geschichte. Sie ist das einzige Geldhaus in der Eurozone, das sich gerichtlich dagegen wehrt, allein von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt zu werden. Ziel der Klage ist, unter die nationale Bankenaufsicht zu fallen, also künftig von der Bundesbank und der Bafin beaufsichtigt zu werden. Die Bank, die von dem früheren Spitzenbeamten im Bundesfinanzministerium, Axel Nawrath, geleitet wird, zog gegen einen entsprechenden Bescheid der EZB aus dem Jahr 2014 vor den Europäischen Gerichtshof. Am Dienstag fand dazu in erster Instanz vor dem Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eine mündliche Verhandlung statt. Ein Urteil wurde nicht gefällt. Beobachter gehen davon aus, dass eine Entscheidung frühestens in drei Monaten fällt.

Der Hintergrund des Rechtsstreits ist durchaus interessant: Als Konsequenz aus der 2008 beginnenden weltweiten Finanzkrise, in der auch etliche europäische Banken in Schieflage gerieten und mit Steuerzahlergeld gerettet werden mussten, wurde die Aufsicht über diejenigen Banken neu geregelt, die als systemrelevant gelten. Das heißt: Es geht um Institute, deren Bankrott die gesamte Finanzarchitektur bedrohen könnten. In der Eurozone wurde nach entsprechenden Beschlüssen des Gesetzgebers die europäische Bankenunion gebildet. Eckpfeiler der Bankenunion ist die einheitliche Bankenaufsicht (SSM), die für alle großen Häuser unter den 6000 Banken in der Eurozone gilt. In der Eurozone wurden schließlich 129 dieser Banken als systemrelevant identifiziert und der EZB-Aufsicht unterstellt. Unter diesen 129 Banken ist auch die L-Bank und hat dagegen Klage eingereicht.

„Hohe Kosten für Bürokratie“

Die L-Bank argumentiert, der Bescheid der EZB sei fehlerhaft, es seien dabei „rechtlich unzutreffende Kriterien“ angewendet worden. Die Anwälte wollen erreichen, dass die L-Bank als ein „weniger bedeutendes Institut“ eingestuft wird. Sie argumentieren, dass es sich lediglich um eine „regional agierende Förderbank“ handle. Außerdem betreibe sie nur ein „gesetzlich verankertes risikoarmes Fördergeschäft“, und hinter allem stehe zudem die Garantie des Landes Baden-Württemberg. Die L-Bank erklärt zudem, dass die EZB-Aufsicht hohe Kosten verursache. Um die Anforderungen der EZB zum Beispiel bei Stresstests zu erfüllen, seien „erhebliche bürokratische Anforderungen und Kosten“ nötig. Damit stehe dann weniger Geld für die Kernaufgabe der Bank zur Verfügung, nämlich zinsgünstige Kredite für den Wohnungsbau, an Existenzgründer und Mittelständler zu gewähren.

L-Bank hatte 2015 73 Milliarden Bilanzsumme

Die EZB sieht es anders. Sie verweist darauf, dass sie an die Kriterien gebunden sei, die der Gesetzgeber aufgestellt hat. Demnach fallen alle Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro im Jahr unter die alleinige Aufsicht der EZB. Noch einmal zur Erinnerung: Die Bilanz der L-Bank wies 2015 73 Milliarden Euro aus. Als weitere Kriterien gelten, dass die Bank grenzüberschreitend Geschäfte tätigt und eine erhebliche Bedeutung für die Volkswirtschaft hat. Laut Lesart der EZB reicht es, wenn eine Bank eines der drei Kriterien erfüllt. So unterstünden etwa grundsätzlich die drei größten Banken eines Euro-Landes der alleinigen EZB-Aufsicht. Selbst wenn es sich, wie etwa im Fall von Malta, um international vergleichsweise kleine Häuser handele. Ziel sei, dass alle bedeutenden Banken in der Eurozone nach den gleichen Regeln beaufsichtigt werden. Es gehe auch darum, dass Investoren belastbare und einheitliche Kriterien zur Vergleichbarkeit von Banken zur Verfügung stehen. Die Vergangenheit habe zudem gezeigt, dass die Schieflage einzelner Banken das Vertrauen in den gesamten Finanzplatz erschüttern könne.

Mit ihrer Klage gegen die EZB-Entscheidung steht die L-Bank allein. Kein anderes betroffenes Institut wehrt sich gegen den Beschluss, systemrelevant zu sein. Unter den Förderbanken in Deutschland, die unter alleinige EZB-Aufsicht gestellt wurden, sind noch die NRW-Bank und die Landwirtschaftliche Rentenbank.