Alarm für Straßenbanden: Die Polizei will mit einer Waffenverbotszone in Stuttgart die Streetgangs abschrecken Foto: dpa

Die Innenstadt als Tabuzone für Messer aller Art – die Radikalmaßnahme eines erweiterten Waffenverbots könnte nach Bremer Vorbild bald auch in Stuttgart Einzug halten.

Stuttgart - Nach der zunehmenden Eskalation der Gewalt unter rivalisierenden Straßengangs plädiert das baden-württembergische Landeskriminalamt dafür, Kriminalitätsschwerpunkte in der Stadt zu waffenfreien Zonen zu erklären. Demnach wären Waffen und weitere andere gefährliche Gegenstände in solchen Bereichen grundsätzlich verboten.

Vorbild für den Vorstoß ist Bremen, das nach einem Bandenkrieg seit 2009 zur Prävention solche Tabuzonen eingerichtet hat, die Polizeikontrollen schlagkräftiger machen sollen. Der Auslöser in Stuttgart war Ende März die Auseinandersetzung zweier Banden, die einen Großeinsatz der Polizei erforderlich machte. Die Konflikte hätten ein neues Ausmaß angenommen: „Diese Straßengangs laufen nun auch durch Wohngebiete“, sagte ein leitender LKA-Beamter unserer Zeitung.

Die Stadt Stuttgart hat bereits Entgegenkommen signalisiert. „Wir begrüßen Maßnahmen der Polizei, die sie erfolgreich zur Befriedung ergreifen kann“, erklärt ein Sprecher der Stadt. Man werde dies im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unterstützen. Die Ausweisung von Verbotszonen seien „juristisch nicht ausgeschlossen“, wenn auch die rechtlichen Hürden sehr hoch seien. „Ein Waffenverbot kann Sinn machen, wenn die Lage es erfordert“, heißt es.

Was als Waffe gilt, muss die Polizei festlegen

Ein Sprecher des Innenministeriums teilte mit, dass es das Waffengesetz erlaube, das Führen von Waffen auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen allgemein oder im Einzelfall einzuschränken oder zu verbieten. Die Länder seien für die Verordnung zuständig, für die konkrete Umsetzung aber die Städte und Landratsämter.

Welche gefährlichen Gegenstände außerhalb der vom Waffengesetz definierten Waffen verboten wären, darüber müssen sich Polizei und Verwaltungsbehörden erst noch einigen. Auch die Größe der Tabuzonen ist noch unklar: „Die Polizei müsste über ein Gutachten definieren, wo sich die Kriminalitätsschwerpunkte befinden“, so ein Sprecher der Stadt.