Sollten Eigentümer im Südwesten künftig für leer stehende Wohnungen bestraft werden? (Symbolbild) Foto: dpa

Vielerorts im Südwesten ist Wohnraum Mangelware - der Zustrom von Flüchtlingen verschärft die Lage noch. Zugleich stehen tausende Wohnungen leer - sollen die Eigentümer deswegen mit Bußgeldern bestraft werden?

Stuttgart - Dürfen Eigentümer bestraft werden, wenn sie ihre Wohnungen leer stehen lassen? Ein Vorstoß des Stuttgarter Oberbürgermeisters Fritz Kuhn (Grüne) spaltet die Meinungen im Südwesten: Mieter und Städtetag halten die Umsetzung des sogenannten Zweckentfremdungsverbots für richtig. Die Gemeinden hingegen fürchten, dass solche Ideen die Stimmung im Land gegenüber Flüchtlingen zum Kippen bringen.

Der Deutsche Mieterbund Baden-Württemberg befürwortet Kuhns Vorstoß. Eigentümer können danach mit Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro bestraft werden, wenn sie ihre Wohnungen grundlos länger als sechs Monate leer stehen lassen. „Ich würde den Städten empfehlen, dieses Instrument einzuführen“, sagte der Landesvorsitzende, Udo Casper, am Montag. „Ich vermute auch, dass diese Überlegung noch in vielen Städten angestellt wird“, sagte er. Zunächst solle allerdings mit den Eigentümern gesprochen werden: „Man muss ja nicht gleich mit der Kanone anrücken.“

Gemeinden halten die Maßnahme für falsches Signal

Die Gemeinden im Südwesten hingegen halten den Plan, Eigentümer für leere Wohnungen zur Kasse zu bitten, für ein falsches Signal. „Die Gefahr, dass die noch positive Stimmung in der Bevölkerung gegenüber den Flüchtlingen kippt, steigt durch solche Maßnahmen“, warnt eine Sprecherin des Gemeindetags Baden-Württemberg. „Das gilt genauso für die Idee, Wohnraum zu beschlagnahmen.“

Um Wohnungen für Flüchtlinge zu bauen, fordern die Gemeinden eine Milliarde Euro jährlich. Ob das Geld von Land oder Bund kommt, sei nicht wichtig - es liege an den Kommunen, eine große Zahl an Menschen langfristig unterzubringen.

Die Landesregierung hatte 2013 die Grundlage für ein Zweckentfremdungsverbot geschaffen - Kommunen mit Wohnungsmangel können dann eine entsprechende Satzung erlassen. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg gilt ein Zweckentfremdungsverbot auch in Städten wie Konstanz und Freiburg.