Nach 22 Uhr darf in Baden-Württemberg kein Alkohol mehr verkauft werden Foto: RIA Nowosti

Von 22 bis 5 Uhr ist der Verkauf von Alkohol an Tankstellen und in Supermärkten nicht gestattet, nun will das Innenministerium ab 22 Uhr auch den Betrieb von Getränkeautomaten sowie spezielle Lieferdienste untersagen.

Stuttgart - Baden-Württemberg will sein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol auf Getränkeautomaten und spezielle Bringdienste ausweiten. „Wir sind da dran“, sagte ein Sprecher von Innenminister Reinhold Gall (SPD) den „Stuttgarter Nachrichten“ (Freitag). Der Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesverschärfung soll dem Bericht zufolge in den nächsten Wochen den Regierungsfraktionen von Grünen und SPD sowie dem Kabinett zugeleitet werden.

Baden-Württemberg ist das bislang einzige Bundesland, in dem von 22 bis 5 Uhr der Verkauf von Alkohol an Tankstellen und in Supermärkten nicht gestattet ist. Aus Sicht des Innenministeriums hat sich das vor fünf Jahren erlassene Verbot bewährt und sollte auf Getränkeautomaten und Bringdienste ausgeweitet werden, damit es nicht mehr so leicht umgangen werden kann. Das Bestellen von Wein oder Bier bei Pizza-Lieferdiensten soll aber weiterhin erlaubt sein. Es gehe bei dem Verbot nur um spezielle Alkohol-Bringdienste, so das Ministerium.

In einer Studie haben Forscher des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) kürzlich belegt, dass das nächtliche Verkaufsverbot für Alkohol im Südwesten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zumindest kurzfristig durchaus Wirkung erzielte: „Während die alkoholbedingten Krankenhauseinlieferungen in den anderen Bundesländern anstiegen, erzielte Baden-Württemberg durch das nächtliche Alkoholverkaufsverbot bereits kurzfristig eine Stagnation“, so der Befund der Forscher. Allein in den ersten 22 Monaten nach Inkrafttreten konnten demnach über 700 alkoholbedingte Krankenhauseinlieferungen in Baden-Württemberg vermieden werden. Berlin denkt nun auch über ein solches Verkaufsverbot nach.