Allein dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) gehen laut Schätzungen jährlich rund 15 Millionen Euro an Einnahmen durch Schwarzfahrer durch die Lappen Foto: dpa

Nun hat auch ein CDU-Minister die seit langem vorgetragene Forderung von Linken und Grünen aufgegriffen, das Schwarzfahren zu entkrimalisiseren. Baden-Württembergs Justizminister hält davon allerdings gar nichts.

Stuttgart - Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) ist einer Forderung aus seiner eigenen Partei entgegen getreten, das Schwarzfahren in Bus und Bahn zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. „Das wäre ein völlig falsches Signal“ , sagte er den „Stuttgarter Nachrichten“ mit Blick auf einen Vorstoß seines nordrhein-westfälischen Amtskollegen Peter Biesenbach (CDU) . Dieser hatte kürzlich vorgeschlagen, nur noch notorische Schwarzfahrer strafrechtlich zu verfolgen. So könnten Staatsanwaltschaften und Gefängnisse entlastet werden.

„Das wäre verheerend“

Obwohl auch Baden-Württembergs Gefängnisse überfüllt sind, hält Justizminister Wolf davon nichts. „Ich finde den Ansatz, ein strafwürdiges Verhalten zu entkriminalisieren, um damit Kapazitäten in der Justiz und bei der Polizei zu schaffen, verfehlt“, sagte er dem Blatt. „Es wäre doch verheerend, wenn wir Alltagskriminalität immer mehr als Bagatellen ansehen würden, nur um Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten Aufgaben zu ersparen.“ Im übrigen könnten Kontrolleure Schwarzfahrer dann nicht mehr festhalten, bis die Polizei kommt. Dies sei nur bei einer Straftat möglich.

Wer nicht zahlt, bekommt Probleme

Laut Stuttgarter Justizministerium gibt es im Land pro Jahr etwa 10 000 Verurteilungen wegen des Erschleichens von Leistungen. Das sind zehn Prozent aller Verurteilungen. Ein hoher Prozentsatz der Leistungserschleicher seien wohl Schwarzfahrer, heißt es. Verurteilt wird allerdings nur,, wer das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro nicht bezahlt, das die Kontrolleure in Bus und Bahn beim Schwarzfahren verhängen. Dann – sowie bei Wiederholungstätern und gefälschten Tickets – erstatten die Verkehrsbetriebe Strafanzeige. Ins Gefängnis kommt nur, wer die dann fällige Geldstrafe nicht zahlt. 2016 saßen im Durchschnitt 481 Gefangene im Land derartige Ersatzfreiheitsstrafen ab. Wie viele davon wegen Schwarzfahrens einsaßen, wird nicht ermittelt. Insgesamt hat Baden-Württemberg gerade 7100 Häftlinge.