Für Häftlinge gilt kein Mindestlohn in Baden-Württemberg. Foto: dpa

Der Mindestlohn gilt für alle - aber nicht für Häftlinge. Das will eine Interessensvertretung für Gefangene ändern. Trotzdem bleibt er für Gefangene in Baden-Württemberg vorerst ein Traum.

Stuttgart - Gefangene in Baden-Württemberg können vorerst nicht mit dem Mindestlohn rechnen. Die Arbeit und Ausbildung von Gefangenen diene der beruflichen Wiedereingliederung, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Steffen Ganninger, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Damit fielen Gefangene nicht unter das Mindestlohngesetz, das seit Januar greift.

Damit die Häftlinge 8,50 Euro pro Stunde bekommen, wäre den Angaben zufolge eine Gesetzesänderung notwendig. Zu berücksichtigen sei aber auch, dass die Arbeit der Gefangenen nicht mit einer Beschäftigung in Freiheit vergleichbar sei. „Die Gefangenen haben freie Heilfürsorge, bekommen unentgeltlich Verpflegung und haben kostenlosen Zugriff auf umfangreiche Betreuungs- und Freizeitangebote“, sagte Ganninger. Diese Kosten seien auch bei der Diskussion um den Minimallohn zu berücksichtigen.

Bislang ist den Angaben zufolge noch keine Forderung nach einem Mindestlohn für Häftlinge an das Ministerium in Baden-Württemberg gestellt worden. Ein Gefangener in Berlin hatte im vergangenen Jahr den Verein „Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation“ (GGBO) gegründet, der den Mindestlohn auch für Häftlinge und die Einzahlung in die Rentenversicherung fordert. Je nach Vergütungsstufe, bekommen sie für ihre Arbeit nach Angaben des Justizministeriums zwischen 9 und 15 Euro pro Tag. Bundesweit hat die GGBO eigenen Angaben zufolge rund 400 Mitglieder.