Foto: dpa

Der Doping-Fall Armstrong erschütterte die Sportwelt. Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will, dass Profisportler nach der Einnahme unerlaubter Mittel stärker bestraft werden. Doch ziehen die anderen Bundesländer mit?

Stuttgart - Baden-Württemberg will über den Bundesrat härtere Strafen für Doping im Profisport durchsetzen. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) sprach sich am Dienstag in Stuttgart dafür aus, einen neuen Straftatbestand Sportbetrug einzuführen, um Berufssportler bestrafen zu können, die gedopt an einem Wettkampf teilnehmen. Die bisherigen Gesetze reichten nicht aus, um das Problem wirksam zu bekämpfen. „Wir wollen verhindern, dass Manipulationen in großem Stil möglich sind“, sagte Stickelberger, der auch eine Kronzeugenregelung vorschlägt, um die „Mauer des Schweigens“ in diesem Bereich zu durchbrechen.

Stickelberger will an diesem Donnerstag in Berlin am Rande der Justizministerkonferenz bei seinen Kollegen für die Pläne werben. Die bisherigen Signale seien positiv. „Ich gehe davon aus, dass wir in anderen Bundesländern durchaus Verbündete gewinnen.“ Grün-Rot wolle das Thema zeitnah in den Bundesrat einbringen.

Der Regierungssprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, hatte im Oktober unter Bezug auf eine Evaluierung der bestehenden Gesetze erklärt, die Regelungen hätten sich bewährt. Es werde aber zum Beispiel empfohlen, mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Dopingstraftaten einzurichten. Bislang gibt es solche Stellen nur in Bayern und in Freiburg in Baden-Württemberg. 2007 waren Gesetzesregelungen in Kraft getreten, die Behörden weitere Befugnisse einräumten, um gegen Doping im Sport vorzugehen.

Doping-Experte plädiert für mehr Aufklärung im Breitensport

Derzeit ist nach Angaben des Stuttgarter Justizministeriums aber nur strafbar, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden sowie bestimmte Dopingmittel in nicht geringen Mengen selbst zu besitzen. Die hier möglichen Strafen will Stickelberger von drei auf fünf Jahre anheben. Zudem will er die Strafbarkeit auf den Erwerb bestimmter Dopingmittel und auf das Handeltreiben mit solchen Mitteln erweitern.

Sportler wie der über eine Doping-Affäre gestürzte US-Radprofi Lance Armstrong gingen bei der derzeitigen Gesetzeslage aber weitgehend straffrei aus, sagte der Minister. „Wenn Sie so wollen, schaffen wir eine Lex Armstrong.“ Bislang müssen Profisportler nur Strafmaßnahmen ihrer Sportverbände fürchten, die beispielsweise Sportler nach der Doping-Überführung sperren können. Stickelberger will gesetzlich festhalten, dass die Teilnahme an berufssportlichen Wettkämpfen nach der Einnahme von Dopingmitteln verboten ist.

Armstrong war von der US-Anti-Doping-Agentur USADA jahrelanger Dopingmissbrauch nachgewiesen worden, woraufhin der Radsport-Weltverband UCI dem Ex-Superstar alle Resultate seit 1998 im Nachhinein absprach - auch dessen sieben Tour-de-France-Siege.

Der Mainzer Doping-Experte Perikles Simon wünscht sich unterdessen mehr Aufklärung über die gesundheitlichen Folgen von Doping im Breitensport: „Bisher ist bei „Hobbydopern“ ja noch gar kein Unrechtsbewusstsein entwickelt. Die Leute sagen: Ich bin ein leistungsbereiter Mensch - was soll daran falsch sein? Dabei sind leistungssteigernde Mittel letztendlich genau so schädlich wie illegale Drogen“.