Nils Schmid (SPD) dämpft die ­Erwartungen der Kommunen bei der Grundsteuer. „Baden-Württemberg wird sich für eine faire Lösung einsetzen. Es geht nicht darum, die Bürger höher zu belasten“ Foto: dpa

Städte und Gemeinden wollen die Bürger bei der anstehenden Reform der Grundsteuer stärker zur Kasse bitten. Gerd Landsberg, Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, mahnte im StN-Gespräch eine schnelle Reform der Steuer an.

Berlin - Städte und Gemeinden wollen die Bürger bei der anstehenden Reform der Grundsteuer stärker zur Kasse bitten. Gerd Landsberg, Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, mahnte im Gespräch mit unserer Zeitung eine schnelle Reform der Steuer an, die allein den Kommunen zusteht: „Dabei darf keine Vorgabe einer Aufkommensneutralität diese Reform verhindern. Ein moderater Anstieg der Grundsteuer wäre durchaus vertretbar.“

Beobachter gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr die jetzige Ausgestaltung der Grundsteuer verwerfen und dem Gesetzgeber eine Reform aufgeben wird. So gut wie jeder Bürger muss Grundsteuer zahlen – als Mieter indirekt über die Nebenkosten, als Eigentümer direkt ans Finanzamt.

Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) dämpft allerdings die Erwartungen der Kommunen. „Baden-Württemberg wird sich für eine faire Lösung einsetzen. Es geht nicht darum, die Bürger höher zu belasten“, sagte er unserer Zeitung.

Die Grundsteuer wird auf rund 35 Millionen Grundstücke, Eigenheime, Eigentumswohnungen und alle anderen Immobilien erhoben. Eine Reform gilt schon seit langem als überfällig, weil die Steuer im Einzelfall nach Werten festgelegt wird, die im Osten aus dem Jahr 1935 stammen und im Westen aus dem Jahr 1964.

Das letzte Wort über die Höhe der Steuer hat die Kommune vor Ort. Sie legt den Faktor in Prozent (Hebesatz) fest, mit dem der Steuermessbetrag der Immobilie multipliziert wird. Der Hebesatz in Berlin beträgt 810, in Bonn 530, in Stuttgart 520. Stefan Walter vom Eigentümerverband Haus und Grund fordert die Politik auf: „Damit die Grundsteuer nach der Reform nicht durch die Decke schießt, sollte der Gesetzgeber die Hebesätze der Kommunen deckeln.“