Noch sitzen zwei der vier Angeklagten in U-Haft Foto: dpa

Nach den Aussagen zweier Angeklagter im Prozess um die Autonomen Nationalisten Göppingen (AN GP) hat der Verteidiger von Manuel M. gefordert, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten auszusetzen.

Göppingen/Stuttgart - Nach den Aussagen zweier Angeklagter im Prozess um die Autonomen Nationalisten Göppingen (AN GP) hat der Verteidiger von Manuel M. gefordert, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten auszusetzen. Eine Verurteilung des 34-Jährigen im Sinne der Anklage sei unwahrscheinlicher geworden, so der Anwalt vor der Staatsschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts. Dort müssen sich vier Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verantworten. Über Jahre hinweg hatte es Ärger wegen Demonstrationen, Aufklebern, Bannern und gewalttätige Übergriffe aus der rechten Gruppe gegeben, die der Innenminister Reinhold Gall (SPD) Ende 2014 verboten hat.

Die Aussagen von Daniel R. und Stephan H. hätten gezeigt, dass die Körperverletzungsdelikte nicht der Gruppe angelastet werden könnten, sagte der Verteidiger. Es seien Kneipenschlägereien im Suff gewesen. Es habe weder Absprachen gegeben, dass man sich der Polizei widersetzen werde, noch habe man die Aufkleber- oder Sprühaktionen gemeinsam geplant. Die Angeklagten seien zudem nicht bewaffnet aufgetreten, so der Anwalt. Daniel R. habe nach eigenen Aussagen allein zu seinem Schutz Reizgas mitgeführt. Es sei „absurd“ anzunehmen, dass die Gruppe einen nationalsozialistischen Staat in Deutschland habe errichten wollen. Die vorgeworfenen Delikte stünden alle „am untersten Ende der Strafbarkeit“, so der Verteidiger. Der Prozess vor der 18. Strafkammer wird voraussichtlich am 9. März fortgesetzt.