Warme Nächte, Drinks und Gespräche: für viele ein Genuss, für manche eine Lärmquelle Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Immer mehr Bürger rufen Polizei und Ordnungsamt an, weil sie sich durch Geräusche von Straßenlokalen gestört fühlen. Was ist dran an den Vorwürfen, müssen die Wirte Konsequenzen fürchten?

Stuttgart - Nicht erst seit die Sattlerei in der Tübinger Straße eröffnet hat, beschäftigen Beschwerden von Anwohnern über Kneipenlärm Polizei und Stadtverwaltung. „Es werden von Jahr zu Jahr mehr“, sagt die Pressesprecherin Jana Braun von der Stadt Stuttgart. Im Jahr 2014 gingen 517 Beschwerden beim Ordnungsamt ein, 2015 waren es schon 568, „die Tendenz ist weiter steigend“, sagt Braun. Das liege in erster Linie daran, dass immer mehr Lokale mit Außenbereich eröffnet hätten. „Das ist der große Trend in der Stadt“, sagt die Sprecherin.

Zurzeit sind es vor allem unruhige Zeiten in der Tübinger Straße, seit neben der noch jungen Burgerbraterei, der alteingesessenen Brauereigaststätte und weiteren nagelneuen Lokalen noch die Bar Sattlerei dazugekommen ist. Bei Hipstern beliebt, von Anwohnern gehasst: diesen Eindruck kann man bekommen, wenn man die hitzige Diskussion um die kleine Kneipe in der Fahrradstraße verfolgt. Immer wieder muss die Polizei anrücken: „Die Kollegen waren dort an verschiedenen Tagen zu folgenden Zeigen: 23.35 Uhr, 22.25 Uhr, 23.35 Uhr, 23.55 Uhr“, liest der Polizeisprecher Stephan Widmann aus den Berichten seiner Kollegen vom Innenstadtrevier vor. Alles Einsätze, die auf Beschwerden von Anwohnern zurückgehen. Auch das Ordnungsamt der Stadt erhielt mehrere Beschwerden.

Die Wirte setzen auf Kommunikation mit den Nachbarn

Die Problematik kennen viele Gastronomen in der Stadt. Vor allem, wenn ein Lokal an einem Ort eröffnet, an dem zuvor noch keine Gaststätten waren, sind manche Anwohner voreingenommen. „Im Laufe der Zeit hat es sich bei uns aber beruhigt“, sagt Renate Kuhn, die die Eckkneipe Imme 14 im Heusteigviertel betreibt. „Je länger man da ist, desto besser wird es. Die Leute gewöhnen sich daran“, sagt sie. Man lerne sich kennen und arrangiere sich. Bis 23 Uhr dürfen die Gäste der Imme 14 im Außenbereich sitzen – dann werden sie nach drinnen gebeten.

Das gleiche gilt für das Sutsche im Westen. Die Kneipe befindet sich ebenfalls in einem Wohngebiet, Beschwerden von Nachbarn sind von Zeit zu Zeit unausweichlich. „Die Menschen möchten in der Stadt leben und Ausgehmöglichkeiten haben. Doch die wenigsten möchten diese direkt unter ihrem Balkon“, sagt Jan Schubert, einer der Betriebsleiter. Vor allem bei steigenden Mietpreisen sinke parallel die Toleranz für Lautstärke in der direkten Nachbarschaft.

Was hilft? „Reden, persönlicher Kontakt“, sagt Renate Kuhn von der Imme 14. Das ist auch Schubert und seinem Kollegen Markus Heugel am liebsten. „Wir geben unsere Telefonnummern heraus, damit sich die Anwohner direkt melden können, wenn etwas ist“, sagt Heugel. Auf Konfrontation zu gehen, sei wenig zielführend. Beide Parteien müssten Rücksicht nehmen, nur so klappe es.

Die Polizei hat im Sommer Einsätze wegen gemeldeter Ruhestörungen

Am Hans-im-Glück-Brunnen scheint das der Fall zu sein. „Wir sind seit 17 Jahren am Platz und hatten wirklich noch kein einziges Mal Probleme mit Anwohnern“, sagt Juan Blanco del Rio, der dort das Deli betreibt. Wer in die Umgebung des Hans-im-Glück-Brunnens zieht, wisse um den Lautstärkepegel an einer lauen Sommernacht. Viele, die sich ausgerechnet diesen Platz als Wohnort aussuchen, arbeiten selbst in einem dieser Lokale, weiß Blanco del Rio zu berichten. Schubert und Heugel bestätigen seine Sicht. Neben dem Sutsche betreiben die beiden den Platzhirsch am Hans-im-Glück-Brunnen. „Die meisten Menschen, die hier wohnen, sind selbst im Nachtleben unterwegs“, sagt Schubert. Gespräche sollen nun auch in der Tübinger Straße helfen, zunächst ohne ein Eingreifen der Behörden, sagt die Pressesprecherin Jana Braun.

Die Sperrzeit ab 23 Uhr, wie sie für die Sattlerei gilt, sei zwar nicht gesetzlich festgelegt, „aber zunächst einmal die Regel, wenn man Gespräche für eine neue Lizenz führt“, erläutert Braun. Sie gelte für die meisten Außenbereiche der Stuttgarter Lokale. Ausnahmen seien zum Beispiel die Ausgehmeile an der Theodor-Heuss-Straße, wo die Clubs bis in den frühen Morgen geöffnet haben, und alle gastronomischen Betriebe im neuen Dorotheenquartier, dessen Sperrzeit erst um Mitternacht beginnt.

Das Ordnungsamt kann eingreifen, wenn es dauerhaft zu laut ist. „Das war aber bei der Sattlerei noch nie der Fall“, sagt die Sprecherin der Stadt. Ein Verstoß bestehe dann, wenn das Personal nach Beginn der Sperrzeit weiterhin draußen bewirte. „Austrinken ist in Ordnung, aber der Wirt muss auch die Gäste dazu auffordern, nach drinnen zu wechseln“, erläutert die Sprecherin der Stadt. Wenn jemand dagegen verstoße, so könne das teuer werden: Geldbußen von 150 bis 5000 Euro seien dann fällig. „Das ist extrem selten. Der Höchstbetrag trifft nur hartnäckige Wiederholungstäter“, so Braun.

Auch die Polizei sagt, dass sie nur selten tätig werden muss. „Wir fahren dann hin und wenn es notwendig ist, ermahnen wir zur Ruhe“, sagt der Polizeisprecher Stephan Widmann. „Im Sommer ist das an der Tagesordnung“, fügt er hinzu. Eine genaue Zahl dieser Fahrten seiner Kollegen im Streifendienst lasse sich aufgrund der nicht standardisierten Einträge im Einsatztagebuch aber nicht erheben. Dabei sind es nicht nur die Lokale, sondern häufig auch private Parties, die Nachbarn den Schlaf rauben. „Manchmal ist es so laut, dass die das Klingeln nicht hören“, sagt Widmann. Einmal habe die Polizei im vergangenen Jahr eine Stereoanlage beschlagnahmen müssen.