Der ehemalige Ministerpräsident Baden-Württembergs, Stefan Mappus (CDU). Foto: dpa

Im Falle des eskalierten Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten am so genannten "Schwarzen Donnerstag" prüft die Staatsanwaltschaft erneut Mails des ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus. Es geht um mögliche Falschaussagen im U-Ausschuss des Landtags.

Im Falle des eskalierten Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten am so genannten "Schwarzen Donnerstag" prüft die Staatsanwaltschaft erneut Mails des ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus. Es geht um mögliche Falschaussagen im U-Ausschuss des Landtags.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft prüft noch einmal E-Mails von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) zum eskalierten Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten. Der Fokus liege nun auf einer möglichen Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Landtags zu dem Einsatz, sagte eine Sprecherin der Stuttgarter Anklagebehörde am Montag und bestätigte einen Bericht der „Stuttgarter Zeitung“. Bei der ersten Auswertung seien die Mails vorrangig mit Blick auf die Ermittlungen zum Einsatz der Wasserwerfer, mit denen die Polizei gegen Stuttgart-21-Gegner vorgegangen war, durchforstet worden.

130 Demonstranten und 34 Polizisten wurden nach Angaben des Innenministeriums am „Schwarzen Donnerstag“, dem 30. September 2010, verletzt. Die Mails, aus denen der „Spiegel“ zitiert, nähren Zweifel an Mappus' Darstellung, dass es zwischen der Räumung des Schlossgartens und seiner Regierungserklärung zu dem Bahnprojekt sechs Tage nach dem Einsatz keinen direkten Zusammenhang gab. Mappus hatte eine Verbindung auf Fragen hin bestritten und seine Haltung am Samstag erneut betont. Es geht um Mails, die die Staatsanwaltschaft im Sommer 2012 in Form von Sicherungskopien von Mappus' E-Mail-Account sichergestellt hatte.

Der Landtag konnte die Mails bislang nicht einsehen, da es keinen Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz mehr gibt. Grüne und SPD pochen auf einen zweiten Ausschuss. Die beiden Fraktionen wollen ihn an diesem Dienstag beschließen. Der Landtagsbeschluss dazu soll möglichst noch vor Weihnachten, spätestens Anfang 2014 folgen.

Das Tauziehen um die Mails geht auch vor zwei Gerichten weiter

Der erste Ausschuss, der bis Januar 2011 ging, war zu widersprüchlichen Ergebnissen gekommen: SPD und Grüne machten für das massive Vorgehen im Schlosspark Mappus verantwortlich. Die damalige Regierungskoalition aus CDU und FDP sah allerdings keine politische Einflussnahme. Grüne und SPD vermuten, dass dem Ausschuss damals wichtige Dokumente vorenthalten wurden.

Die Staatsanwaltschaft sichtet die Mails nun noch einmal im Rahmen einer Vorprüfung und gleicht sie mit den Wortlautprotokollen aus dem Untersuchungsausschuss ab, um zu sehen, ob es Hinweise auf falsche Aussagen von Mappus oder anderen Zeugen vor dem Gremium gibt. Sollte sich das bestätigen, könnte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Bei einer Verurteilung wegen einer falschen uneidlichen Aussage sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Unterdessen geht das Tauziehen um die Mails auch vor zwei Gerichten weiter. Beim Verwaltungsgericht in Stuttgart ist die Klage eines Pensionärs anhängig, der die Mails einsehen möchte. Mit einer Entscheidung sei in der zweiten Jahreshälfte 2014 zu rechnen, sagte eine Sprecherin. Beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim geht es um die Berufung des Staatsministeriums gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Dieses hatte auf Antrag von Mappus entschieden, dass die Landesregierung die Mails löschen muss. Das Landesarchiv und die Staatsanwaltschaft dürften sie jedoch behalten. Auch hier ist eine Entscheidung im Laufe nächsten Jahres zu erwarten.

Im Zuge des Machtwechsels von Schwarz-Gelb zu Grün-Rot hatte Mappus die Festplatte eines Computers im Staatsministerium zerstören lassen. Übrig blieben Sicherungskopien, die im Herbst 2010 nur zur Fehlerbehebung am Computer gemacht worden waren. Bei den Ermittlungen zum umstrittenen Rückkauf von EnBW-Aktien durch das Land hatte die Staatsanwaltschaft die Kopien gefunden und sichergestellt.