Roman Polanski wird Sex mit einer Minderjährigen vorgeworfen. Foto: PAP

Gegen die Entscheidung eines Krakauer Gerichts, Regisseur Roman Polanski nicht an die USA auszuliefern, hat - der polnischen Justizminister Zbigniew Ziobro Einspruch eingelegt. Polanskis Anwalt zeigte sich gelassen.

Warschau - Nach der Ankündigung des polnischen Justizministers Zbigniew Ziobro, Einspruch gegen die Nicht-Auslieferung von Regisseur Roman Polanski (82) an die USA einzulegen, hat Polanskis Anwalt gelassen reagiert. Er habe eine solche Entscheidung erwartet, sagte Jan Olszewski am Dienstag im polnischen Nachrichtensender TVP Info. „Ich bin nicht überrascht.“

Ziobro hatte bereits unmittelbar nach der Entscheidung eines Krakauer Gerichts, Polanski nicht an die US-Justiz auszuliefern, die Richter kritisiert. Damals hatte er allerdings noch kein Regierungsamt.

Polanski gab Sex mit einer Minderjährigen zu

Die US-Justizbehörden ermitteln gegen Polanski („Der Pianist“, „Tanz der Vampire“) wegen eines Sexualverbrechens vor mehr als 30 Jahren. Polanski hatte zugegeben, Sex mit einer Minderjährigen gehabt zu haben, den Vorwurf einer Vergewaltigung aber zurückgewiesen.

In dem Krakauer Verfahren sei es lediglich um die Zulässigkeit einer Auslieferung gegangen, nicht um die in den USA gegen Polanski erhobenen Vorwürfe wegen Sex mit einer Minderjährigen, betonte Anwalt Olszewski.

Das Krakauer Gericht hatte seine Entscheidung, Polanski nicht auszuliefern, auch mit Zweifeln an einem fairen Prozess in Los Angeles begründet.