EnBW klagt gegen die Abschaltung zweier Atom-Reaktoren. Foto: dpa

Der Energiekonzern EnBW will wegen der Abschaltung zweier Atom-Reaktoren Klage einreiche. Dies hatten zuvor bereits Eon und RWE getan.

Karlsruhe - Wie RWE und Eon will auch der Energiekonzern EnBW wegen der Abschaltung zweier Atom-Reaktoren Schadenersatz einklagen. Am Dienstag solle beim Landgericht Bonn eine entsprechende Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht werden, kündigte das Unternehmen am Montag in Karlsruhe an. Durch die 2011 angeordnete Abschaltung der Blöcke in den Kernkraftwerken Philippsburg und Neckarwestheim sei ihm ein Schaden in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags entstanden.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre damalige schwarz-gelbe Koalition hatten nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 ein Atom-Moratorium beschlossen. Die acht betroffenen Anlagen sollten zunächst nur drei Monate abgeschaltet werden und wurden anschließend auf Basis der Atom-Novelle für immer stillgelegt.

Franz Untersteller geht von rechtmäßiger Stilllegung aus

Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) zeigte sich überrascht über die späte EnBW-Entscheidung - „über drei Jahre nach dem Atom-Moratorium“. Aus seiner Sicht sei die vorübergehende Stilllegung der Atomkraftwerke Philippsburg und Neckarwestheim eine harte, aber richtige Reaktion gewesen. Er gehe außerdem davon aus, dass die vorrübergehende Stilllegung nach dem Atomgesetz rechtmäßig gewesen sei. Die EnBW habe damals - anders als RWE - auch keine Rechtsmittel gegen die Anordnung eingelegt.

RWE war wegen der Stilllegung des Kraftwerks Biblis vor Gericht gezogen. Nach dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Landes für rechtswidrig befunden. Auch Eon fordert von der Bundesregierung inzwischen Geld zurück.

Vor diesem Hintergrund habe sich nun auch EnBW entschlossen, mögliche Ansprüche geltend zu machen, hieß es in der Mitteilung. Denn die würden sonst zum 31. Dezember 2014 verjähren.