Bundesweit gewähren Kirchengemeinde mehr als 400 Menschen Asyl Foto: dpa

Mit seiner Kritik am Kirchenasyl hat der Bundesinnenminister viel Staub aufgewirbelt. Bis zum Herbst gilt jetzt eine Schonfrist für alle Kirchengemeinden, die Asylbewerbern Obdach bieten. Im Südwesten gibt es angeblich nur zwei Fälle.

Berlin/Stuttgart - Im Streit um das Kirchenasyl haben sich Spitzenvertreter von Kirchen und Behörden auf einen Kompromiss verständigt. Das Kirchenasyl bleibt damit in seiner bisherigen Form erhalten und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verlängert die Abschiebungsfristen bei Kirchenasyl-Fällen in den nächsten sechs Monaten nicht. Im Gegenzug versprechen die katholischen und evangelischen Kirchen, künftig enger mit der Behörde zusammenzuarbeiten.

„Gemeinden entscheiden selbstständig über die Gewährung von Kirchenasyl, wenn sie befürchten, dass einem Menschen bei seiner Abschiebung Menschenrechtsverletzungen oder unzumutbare Härten drohen“, sagte Prälat Martin Dutzmann vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Er betonte, dies gelte auch für sogenannte Dublin-Fälle.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) machte unterdessen noch einmal deutlich, dass „das bloße Anstehen einer Überstellung in einen Mitgliedsstaat der EU keinen ausreichenden Anlass für die Gewährung von Kirchenasyl“ biete. Anfang Februar hatte de Maizière bereits vor einem Missbrauch des Kirchenasyls gewarnt und den Kirchen vorgeworfen, sie würden sich über geltendes Recht stellen und das Dublin-Verfahren aushebeln.

Die Dublin-Verordnung besagt: Flüchtlinge müssen in dem Staat der Europäischen Union (EU) Asyl beantragen, in dem sie erstmals europäischen Boden betreten haben. Reisen sie in einen anderen EU-Mitgliedsstaat weiter, können sie nur innerhalb von sechs Monaten zurück in den erstaufnehmenden Staat abgeschoben werden. Durch das Kirchenasyl wird die Frist oft überschritten, das BAMF hatte deshalb eine Verlängerung auf 18 Monate erwogen.

Dieser Plan ist jetzt durch den Kompromiss, den der katholische Prälat Karl Jüsten und der evangelische Prälat Martin Dutzmann mit dem BAMF-Leiter Manfred Schmidt gefunden haben, zumindest vorerst vom Tisch. Im Herbst wollen sich die Behörden und Kirchen nach Angaben des Bundesinnenministeriums noch einmal zusammensetzen und entscheiden, „ob und inwieweit Änderungsbedarf besteht“.

Nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche gibt es derzeit 226 Kirchenasyl-Fälle in Deutschland, davon sollten eigentlich 187 Fälle nach der Dublin-Regelung abgeschoben werden. Da pro Fall mehrere Personen betroffen sein können – etwa bei Familien –, gewähren die Gemeinden insgesamt 411 Menschen Asyl.

Im Südwesten gibt es angeblich nur zwei Fälle von Kirchenasyl. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat keine Informationen über einen aktuellen Fall in ihrem Gebiet. Das Thema sei allerdings auch „Sache der Pfarrgemeinden“, sagte Sprecher Uwe Renz unserer Zeitung. Der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist nach eigenen Angaben ebenfalls kein Fall bekannt. Es gebe „gelegentlich Beratungsanfragen zum Kirchenasyl“, sagte Sprecher Oliver Hoesch. Dass es doch mehr Fälle von Kirchenasyl im Land gibt, ist demnach nicht ausgeschlossen. „Es ist üblich, dass Kirchenasyl im Stillen passiert“, sagte Andreas Linder, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats in Baden-Württemberg.

Landeskirchen-Sprecher Hoesch vermutet, die Härtefallkommission sei der Grund, warum es im Südwesten kaum Kirchenasyl-Fälle gibt. Die Einrichtung ist in Baden-Württemberg beim Integrationsministerium angesiedelt. Im Zeitraum von 2006 bis 2013 wurden 1606 Härtefälle gemeldet, mit rund 1217 befasste sie sich. Laut BAMF gibt es in allen Bundesländern eine Härtefallkommission. Wie aktiv diese sind, ist jedoch eine andere Frage.