Ob das Roncalli-Haus an der Max-Eyth-Straße in Oeffingen doch wieder als Asylbewerber-Unterkunft genutzt werden kann, ist noch nicht endgültig entschieden. Foto: Patricia Sigerist

Fellbachs Oberbürgermeister Christoph Palm hat Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil eingelegt. Die Hoffnung auf eine politische Klärung wächst.

Fellbach - Im Rechtsstreit um die Nutzung des Roncalli-Hauses in Oeffingen als Asylbewerberheim hat die Stadtverwaltung die nächste Runde eingeläutet. „Die Stadt hat fristgerecht Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt“, berichtete Oberbürgermeister Christoph Palm dem Gemeinderat am Dienstag.

Seit sie aus dem Roncalli-Haus raus mussten, hausen die Flüchtlinge in Containern

Wie berichtet hat das Verwaltungsgericht Stuttgart im Hauptsacheverfahren im Juli zu Gunsten der Kläger, der Nachbarn des Roncalli-Hauses, entschieden. Eine „wohnähnliche Nutzung“ des Gebäudes im Gewerbegebiet sei unzulässig, urteilten die Richter, nachdem sie im vorangegangenen Eilverfahren noch anders entschieden hatten. Mit dem aktuellen Spruch sind die Verwaltungsrichter auf die Linie des VGH eingeschwenkt, der die Stadt Fellbach gezwungen hatte, die Unterkunft räumen zu lassen. Seitdem hausen die Flüchtlinge in Containern, zuerst in einem Provisorium auf dem Parkplatz beim Max-Graser-Stadion, seit wenigen Tagen im Containerdorf an der Bruckstraße.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Spieth zeigte sich erzürnt über die juristische Auseinandersetzung: Einerseits erlebe Deutschland derzeit einen starken Zuzug von Flüchtlingen, andererseits hinderten Gerichte die Kommunen daran, die Leute angemessen unterzubringen.

Es sei dringend nötig, dass der Gesetzgeber Klarheit schaffe, zum Thema Flüchtlinge im Gewerbegebiet ja oder nein

Palm berichtete, dass die Stadt die Rechtsprechung in Deutschland nach ähnlich gelagerten Fällen abgeklopft und 16 einschlägige Urteile gefunden hat. Palm: „Acht sagen ja und acht sagen nein“, nämlich zu Flüchtlingsunterkünften im Gewerbegebiet. Es sei dringend nötig, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft – oder dass die höchste juristische Instanz bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, endgültig entscheidet.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte im Urteil nach dem Hauptsacheverfahren auch eine Sprungrevision zum BVG angeboten, doch da müssten beide Prozessparteien mitmachen. „Die Gegenseite hat nicht zugesagt“, erklärte Palm, also beschreitet die Stadt erneut den Instanzenweg, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten. Mannheim sei sicher nur eine Zwischenstation. Palm: „Es besteht Regelungsbedarf, der über Fellbach hinaus geht.“

Das zeigt auch eine politische Initiative, die von der baden-württembergischen Landesregierung über den Bundesrat eingebracht wurde. Sie soll mit einer zeitlich befristeten Änderung des Bauplanungsrechts ermöglichen, dass in Gewerbegebieten Flüchtlinge untergebracht werden dürfen. Sollte der Bundesrat darauf eingehen, könnte für das Roncalli-Haus eine neue Situation entstehen.

Auf Nachfrage berichtete Palm, dass der Rechtsstreit bisher 28 000 Euro Prozess- und Anwaltskosten verursacht hat

Auf Nachfrage des FW/FD-Stadtrats Klaus Auer berichtete Palm, dass der Rechtsstreit für die Stadt bisher 28 000 Euro Prozess- und Anwaltskosten verursacht hat. Weitere Kosten könnte man sich sparen, regte der SPD-Stadtrat Harald Raß an, wenn eine Änderung des Baugesetzbuches absehbar sei. In der Fraktion der Freien Wähler und Freidemokraten sieht man das ganz ähnlich, erklärte der Vorsitzende Ulrich Lenk, und erkundigte sich nach der „Zeitschiene“. In Mannheim kann noch in diesem Jahr oder erst im nächsten Jahr entschieden werden, sagte Palm, das lasse sich derzeit nicht sagen.

Oberbürgermeister Christoph Palm plädierte allerdings dafür, die Sache am Köcheln zu halten. „Wir können jederzeit aus dem Verfahren aussteigen.“