Eine Abschiebung in Leipzig – nach Willen der Polizei im Land sollten Mehrfach-Straftäter unter Flüchtlingen schneller Konsequenzen spüren Foto: dpa-Zentralbild

Immer mehr Flüchtlinge kommen nach Baden-Württemberg. Damit steigt auch die Zahl der Straftaten von Asylbewerbern. Die Polizeigewerkschaft fordert Folgen für schwere Gewalttäter.

Stuttgart - Von Januar bis Oktober dieses Jahres hat die Polizei im Land 23 511 Straftaten gezählt, bei denen Asylbewerber als Täter aufgetreten sind. Das sind gut fünf Prozent aller Straftaten im Land. Das geht aus einem Lagebild hervor, das für das Innenministerium erstellt worden ist. Im selben Zeitraum des Vorjahres sind es nur 13 135 Straftaten gewesen. Allerdings ist seither die Zahl der Flüchtlinge stark angestiegen. Unter den aufgeführten Delikten finden sich 6451 Ladendiebstähle, 873 gefährliche oder schwere Körperverletzungen, 663 Einbrüche und 1565 Drogendelikte.

Für das Innenministerium sind die Zahlen nicht alarmierend. „Man muss den Anstieg relativ sehen“, so ein Sprecher. Die Zahl der Asylbewerber, die nach Baden-Württemberg kommen, sei in diesem Jahr sehr viel stärker gewachsen als die Zahl der Straftaten. Zudem befeure die drangvolle Enge in vielen Unterkünften Konflikte. Gleichwohl will das Ministerium Schlüsse aus der Erhebung ziehen. So soll die verstärkte Polizeipräsenz an diversen Flüchtlingsquartieren beibehalten werden – besonders dort, wo es regelmäßig Probleme gibt wie in einer Unterkunft in Aichtal (Kreis Esslingen).

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich für eine Verschärfung des Asylrechts aus. „Man muss sich überlegen, ob ein Flüchtling, der mehrfach erhebliche Straftaten begeht, nicht sein Recht auf Asyl verwirkt“, sagte Rüdiger Seidenspinner unserer Zeitung. Es sei der Bevölkerung, aber auch den Polizeikollegen „nicht zu vermitteln“, dass etwa Gewalttäter bis nach Ende des Asylverfahrens in Deutschland bleiben könnten. „Für die Kollegen ist es belastend, immer wieder auf dieselben Täter zu stoßen“, so Seidenspinner. Der Gesetzgeber müsse „Klarheit schaffen“.