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Fuchsbandwurm kein Grund für "Massentötung"

"Strohgäu Extra", vom 09.04.2010 04:31 Uhr
Leonberg Tierschützer sagen, die jüngste Fuchsjagd sei rechtswidrig gewesen. Von Peter Meuer

Mehrere Tierschutzorganisationen, darunter Peta, haben eine Strafanzeige gegen die Kreisjägervereinigung Leonberg gestellt. Der Grund sei ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, erläuterte der Anwalt der Tierschutzorganisationen Dominik Storr gegenüber unserer Zeitung. Der Vorwurf der Tierschützer: Die Jagd während der Leonberger "Fuchswoche" im Februar sei eine "offensichtlich sinnlose Massentötung von 117 Füchsen" gewesen. Es gebe keinen vernünftigen Grund für die hohe Anzahl der erlegten Tiere im Kreisgebiet.

Zwar erlaube das Bundesjagdgesetz den Jägern generell die Tötung von Füchsen. Jedoch folge aus dem Jagdrecht kein allgemeiner Freibrief für "Massentötungen wie die vorliegende". Auch sagen die Tierschützer, dass wegen der Fuchswoche das natürliche Gleichgewicht in der Region "aus den Angeln gehoben" worden sei. "Die Reviere der Füchse wurden leer gefegt, somit die natürlichen Feinde von kleinen Nagern, Mäusen und so weiter eliminiert." Weiterhin werfen die Tierschützer den Jägern im Anwaltsschreiben vor, dass die Tierkrankheit "Fuchsbandwurm", einer der Gründe für die Jagd, "erlogenes Jägerlatein" sei und eine "längst widerlegte Mär", die nur als Rechtfertigung herhalten solle.

Die Kreisjägervereinigung Leonberg weist die Vorwürfe zurück. Kreisjägermeister Bodo Siegloch betont, bei der "Fuchswoche" handele es sich nicht um eine einzige große Jagd. Er erklärt, die Zahl der 117 geschossenen Füchse setze sich aus mehreren Jagden in Revieren im gesamten Kreisgebiet zusammen. "Außerdem haben wir keine Bewegungsjagd, keine Treibjagd durchgeführt", betont der Kreisjägermeister. "Wir haben die Füchse nicht gehetzt, die Jäger haben nur ganz profan vom Hochsitz aus geschossen."

Der Fuchsbandwurm sei zudem kein bloßes Märchen, sondern eine reale Krankheit und eine Gefahr für Mensch und Tier. "Es gibt viele gute Untersuchungen, Quellen und Berichte darüber", sagt der Kreisjägermeister. "Wir haben nichts getan, das gegen die Jagdgesetze verstößt", ist Siegloch überzeugt. Die Jäger haben sich nun mit einem Anwalt der Landesjagdverbandes in Verbindung gesetzt, um sich gegen die Vorwürfe der Tierschutz-Organisationen zu wehren. Der Anwalt Dominik Storr erwartet, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, die Vorwürfe zumindest prüft. Den Tierschützern gehe es aber nicht in erster Linie um eine Strafe für die Jäger, sondern um eine juristische und öffentliche Diskussion über Rechtsgrundlagen der Jagd.

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