Berlin - Die Karlsruher Richter haben die Koalition dazu verpflichtet, bis spätestens Anfang 2011 eine neue Methode für die Ermittlung der Hartz-IV-Sätze zu erarbeiten. Betroffen sind die Regelsätze von Kindern und Erwachsenen.
Das Grundsatzurteil zu den Hartz-IV-Sätzen könnte den klammen Staat viel Geld kosten. Die Karlsruher Richter haben zwar ausdrücklich keine Erhöhung der Regelsätze angeordnet, sondern nur eine nachvollziehbare Berechnung verlangt. Doch viele Experten und die Sozialverbände gehen davon aus, dass eine Neuberechnung zwangsläufig eine Anhebung der Sätze nach sich ziehen wird. Die zuständige Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat erklärt, ab sofort arbeite eine Expertengruppe im Arbeitsministerium an der geforderten neuen Berechnungsmethode.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ausrechnen lassen, dass allein eine Anhebung des monatlichen Regelsatzes im Arbeitslosengeld II von derzeit 359 Euro für einen Erwachsenen auf 420 Euro Mehrkosten von zehn Milliarden Euro und eine Ausweitung der Empfängerzahl um etwa zwei Millionen bedeuten würde.
Schon jetzt ist der Etat des Ministeriums für Arbeit, Renten und Soziales mit Abstand der größte: Für 2010 sind hier Ausgaben in Höhe von 146,8 Milliarden Euro eingeplant. Dies sind knapp die Hälfte der Mittel des gesamten Bundeshaushalts. Speziell für die Grundsicherung Arbeitsuchender und ihrer Familien sollen im laufenden Jahr 38,7 Milliarden Euro ausgegeben werden, davon 24,3 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II.
Die scharfe Rezession bedingt es, dass bei der BA die Einnahmen in erheblichem Maße wegbrechen. Außerdem steigen die Ausgaben für die Kurzarbeit und das Arbeitslosengeld I: Die Rücklage der BA ist zum Jahreswechsel auf rund 1,8 Milliarden Euro geschrumpft. Dieses Jahr schlägt die Wirtschaftskrise mit voller Wucht auf dem Arbeitsmarkt durch: Experten rechnen damit, dass das Defizit am Ende 16 Milliarden Euro betragen wird. Der Bund hat aber bereits einen zusätzlichen "krisenbedingten Zuschuss" in gleicher Höhe angekündigt.