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Christliche Gewerkschaft unterliegt vor Gericht

"Stuttgarter Nachrichten", vom 10.03.2010 04:33 Uhr
Von Imelda Flaig

STUTTGART. Bis zum späten Dienstagabend stand die Betriebsratswahl in der Daimler-Zentrale auf der Kippe. Nach rund viereinhalbstündiger Verhandlung gab dann die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht, Heide Steer, die Entscheidung bekannt, dass die für heute angesetzte Wahl stattfinden darf. Eine Sprecherin des Gesamtbetriebsrats sprach von einem "Sieg der Vernunft im Interesse der Beschäftigten".

Knackpunkt in dem Streit, den die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) ins Rollen gebracht hatte, war die Zahl der Mitarbeiter in der Daimler-Zentrale. Denn erst ab 12 000 Beschäftigten dürfen 39 Betriebsräte gewählt werden, bei weniger Mitarbeitern sind es 37. Das Arbeitsgericht Stuttgart war von weniger als 12 000 Beschäftigten ausgegangen und hatte die Wahl am Freitag gestoppt, weil der zuständige Wahlvorstand von anderen Zahlen und von 39 Betriebsratsmitgliedern ausgegangen war. Der Autobauer Daimler, der sich im Übrigen mit dem Wahlvorstand einig war, hatte gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Entsprechend gab es nun einen Schlagabtausch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht. Die CGM, vertreten durch Anwalt Stefan Nägele, hatte die Wählerlisten angefochten, weil die Mitarbeiter der Hierarchieebenen E2 und E3, die mit denen eines Abteilungsleiters vergleichbar sind, nicht in der Wählerliste erfasst waren. Vor Gericht spielte dieser Punkt aber so gut wie keine Rolle - stattdessen aber die Mitarbeiterzahlen.

Es komme nicht auf einen bestimmten Stichtag an, vielmehr treffe der Wahlvorstand eine Ermessensentscheidung, argumentierten die Vertreter von Daimler. Man müsse eher von einer Aufstockung des Personals in der Zentrale ausgehen, weil dorthin weitere Funktionen übertragen würden. Im Übrigen seien dort - Stand Dienstag - 12 039 Wahlberechtigte. Die Gegenpartei sah dies anders und stützte sich dabei auf Zahlen, die von einem weiteren Personalabbau ausgehen.

Heftig verzögert hat sich die Entscheidung, weil Nägele gleich zu Beginn einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Steer gestellt hatte, der aber abgelehnt wurde.

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