Foto: dpa

"Ossis" sind kein eigener Volksstamm - das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Klage abgewiesen.

Stuttgart - Mehr als 20 Jahre nach der Wende steht fest: „Ossis“ sind kein eigener Volksstamm. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Stuttgart am Donnerstag die Klage einer Frau abgewiesen, die als Ostdeutsche keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekam.

Der Arbeitgeber hatte der 49-Jährigen die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt und auf dem Lebenslauf notiert: „(-) Ossi“. Dieser Vermerk könne zwar als diskriminierend verstanden werden, falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, urteilte das Gericht.

Die Firma beteuerte, Grund für die Ablehnung sei allein die mangelnde Qualifikation der Bewerberin gewesen.