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Arbeitsgericht Hat der geheimdienst etwas mit der Kündigung zu tun?

Petra Otte, vom 16.08.2010 17:37 Uhr
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Wie bei allen AGG-Prozessen, hängt der Erfolg auch in diesem Fall von der Beweisfähigkeit ab. "Das ist immer ein Problem", sagt der Arbeitsrechtler. Kaum ein Arbeitgeber werde eine Kündigung mit rassistischen Vorurteilen begründen. Auch der Rüstungszulieferer hat der Darstellung des Arbeitnehmers bei einem Gütetermin inzwischen widersprochen. Die Entlassung habe betriebsbedingte Gründe, hieß es. Am 3. November ist Hauptverhandlung in Elmshorn.

 

Egal wie diese ausgeht - bundesweites Medienecho ist dem Fall schon jetzt sicher. Die IG Metall im Bezirk Unterelbe hat "wegen des Verstoßes gegen die Menschenwürde" sogar Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg um Hilfe gebeten, zudem die Kieler Landespolitik eingeschaltet. Denn vor seiner Hochzeit durfte der Ingenieur und damalige Leiharbeiter seine chinesische Freundin jahrelang ohne Einwand seines Arbeitgebers besuchen.

Kaum aber hatte der Verfassungsschutz eine Schulung in dem Betrieb abgehalten, verlor der einen Monat zuvor festangestellte und frischverheiratete Mitarbeiter seinen Job. Nun lässt die Linksfraktion im Kieler Landtag überprüfen, ob der Inlandsgeheimdienst etwas mit der plötzlichen Kündigung zu tun hat.

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