VW steckt hinter dem Dieselskandal, doch die Klagen könnten auch Porsche treffen Foto: dpa

Auch die Stuttgarter Justiz beschäftigt sich jetzt mit dem VW-Skandal – die Anwälte der Aktionäre sind der Ansicht, dass auch die Muttergesellschaft Porsche gegen Kapitalmarktvorschriften verstoßen hat.

Stuttgart - Die Motorsteuerung für VW-Dieselmotoren hat möglicherweise nicht nur die Abgaswerte von Fahrzeugen manipuliert, sondern auch den Kurs der VW- und vielleicht auch der Porsche-Aktie. Deshalb hat die Affäre nun auch die Stuttgarter Justiz erreicht. Der Pensionsfonds der britischen Stadt Wolverhampton will von Porsche 5,7 Millionen Euro Schadenersatz. Insgesamt liegen beim Landgericht Stuttgart 146 Klagen mit einer Gesamtforderung von 898 Millionen Euro vor.

Die Argumentation für Schadenersatzforderungen gegen die Porsche SE – die Muttergesellschaft der Volkswagen AG, zu der wiederum der Sportwagenhersteller Porsche AG gehört – ist ähnlich wie für die gegen Volkswagen: Hätten wir gewusst, dass VW im großen Stil Abgaswerte manipuliert, hätten wir die Aktie nie und nimmer gekauft, sagen die VW-Kläger. Und das Unternehmen wäre verpflichtet gewesen, uns über die Manipulationen viel früher zu informieren. Wäre der VW-Vorstand dieser Pflicht nachgekommen, so die Argumentation, hätten wir nicht den Kursverlust erlitten. Für diese Vermögenseinbuße wollen wir Schadenersatz.

Die gleiche Argumentation wenden die klagenden Anwälte nun auch gegen die Stuttgarter Gesellschaft Porsche SE an, der rund 32 Prozent der VW-Anteile und rund 52 Prozent der Stimmrechte gehören. Schließlich habe dieser Skandal nicht nur den Kurs der VW-Aktie massiv einbrechen lassen, sondern auch den der Porsche SE. Erschwerend komme hinzu, dass VW und die Porsche SE damals mit Martin Winterkorn den gleichen Chef hatten. Wenn aber Winterkorn als VW-Chef seine Pflichten vernachlässigt habe, gelte das logischerweise auch für seine Pflichten als Porsche-SE-Chef.

Muss die Muttergesellschaft ihre Anleger über Verfehlungen bei der Tochter informieren?

Was zunächst einleuchtend klingt, ist so einfach auch wieder nicht, machte der Richter beim Prozessauftakt vor dem Stuttgarter Landgericht klar. Eine entscheidende Frage sei nämlich, ob die Porsche SE als reine Holdinggesellschaft überhaupt über Verfehlungen informieren müsse, die gar nicht bei ihr, sondern bei ihrer Tochtergesellschaft stattgefunden haben. Weil es zu dieser Frage noch keine Entscheidungen gibt, muss sie in diesem Verfahren erstmals geklärt werden. Allerdings nicht unbedingt vor diesem Gericht. Denn die Kläger streben an, das Verfahren über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz entscheiden zu lassen. Dabei werden eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren gebündelt und zentrale Fragen durch die nächsthöhere Instanz, hier also das Oberlandesgericht Stuttgart, entschieden. Danach gehen die Verfahren ans Landgericht zurück, das bei der Beurteilung dieser Fragen an die Vorgaben des Oberlandesgerichts gebunden ist.

Eine dieser zentral zu entscheidenden Fragen ist nach Ansicht des Richters die Frage, ob Porsche überhaupt verpflichtet war, die Öffentlichkeit über den Dieselskandal zu informieren. Ebenfalls zentral ist die Frage, ob die Porsche SE vorab von dem Skandal hätte wissen müssen. Doch Winterkorn bestreitet, überhaupt frühzeitig von den Manipulationen erfahren zu haben. Sollte er doch etwas gewusst haben, stellt sich die Frage, ob er dann sowohl bei VW als auch bei Porsche für eine sofortige Information der Aktionäre hätte sorgen müssen. Das ist juristisch durchaus fraglich, denn Winterkorn hat vom Dieselskandal schließlich in seiner Funktion als VW- und nicht als Porsche-Chef erfahren; und die Rechtsprechung ist sich uneins, ob das Mitglied eines Firmenorgans wie Aufsichtsrat oder Vorstand überhaupt berechtigt ist, Informationen aus dem einen Unternehmen bei seiner Tätigkeit im anderen Unternehmen zu verwenden.

Der VW-Streit wird somit nicht nur in den USA, sondern auch in Braunschweig die Juristen noch lange beschäftigen. Dass eine mögliche Verurteilung von VW zu Schadenersatz auch zum Erfolg der Klagen gegen Porsche führt, ist allerdings keineswegs ein Selbstläufer.