Die Gegner der Tarifeinheit haben sich formiert (von links): Ilja Schulz (Präsident der Vereinigung Cockpit), Klaus Dauderstädt (Vorsitzender Beamtenbund), Andrea Kocsis (Verdi-Vize), Rudolf Henke (Chef des Marburger Bundes), Christoph Drescher (Vorstandsmitglied Ufo) und Nicoley Baublies (Ufo-Chef). Rechts daneben Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Foto: dpa

Zwei Tage lang hat das Bundesverfassungsgericht intensiv das Tarifeinheitsgesetz hinterfragt – und dabei etliche Schwachstellen offengelegt. Dass das Gesetz in den Unternehmen befriedend wirkt, erscheint in der Praxis fraglich, meint Matthias Schiermeyer.

Karlsruhe - Es mag unfair erscheinen, wenn fünf klagende Gewerkschaften ein Gesetz unter Beschuss nehmen, das vom Lager der Bundesarbeitsministerin fast im Alleingang verteidigt wird. Ihre Partner, die Bundesarbeitgebervereinigung und der Gewerkschaftsbund (DGB), sind ihr bei der Anhörung keine große Hilfe – andere Ministerien ohnehin nicht. Dann ist da noch das Bundesverfassungsgericht selbst, dessen erster Senat das unter Arbeitsrechtlern ohnehin hoch umstrittene Tarifeinheitsgesetz in allen Facetten intensiv hinterfragt.

So entsteht der Eindruck, dass das Regelwerk die erst in einigen Monaten erwartete Entscheidung in der bisherigen Form nicht überleben dürfte. Womöglich verknüpft das Gericht ein prinzipielles Plazet mit spezifischen Konditionen – oder es kippt gleich das ganze Gesetz. Da es sich um verfassungsrechtliches Neuland handelt, steht diese Prognose freilich noch auf tönernen Füßen.

Neue Kollisionen, wo noch keine sind?

Tarifpolitisch gesehen ist es allemal fraglich, ob das Gesetz mehr Frieden in streikgeplagte Unternehmen bringt, was sein wichtigster Zweck ist. Womöglich ist es stattdessen eher ein Anreiz für eine Gewerkschaft, die Konfrontation zu suchen oder ihre Zuständigkeiten auszudehnen, um die Mehrheit der Mitglieder vor Ort zu gewinnen. Eine Mehrheitsgewerkschaft wird auch nicht zur Kooperation ermuntert, denn sie ist ja in der komfortablen Rolle des Stärkeren. Klar wird ferner, dass eine Minderheitsgewerkschaft den Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft „nachzeichnen“ kann, dabei aber quasi seine bisher erkämpften Rechte aufgibt. So werden neue Tarifkollisionen und Konflikte provoziert, wo es bisher noch keine gab.