In ihrem Strafbefehl wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann aus Großbottwar vor, er habe Anfang Juli von seinem Grundstück aus Glasflaschen auf Mitarbeiterinnen eines Discounters geworfen, als diese sich in der Nähe eines Papiercontainers aufgehalten hätten. Die Flaschen seien daraufhin an einem Treppengeländer zerborsten, die Angestellten seien durch die herumfliegenden Glassplitter in Gefahr gewesen.
"Das stimmt nicht. Ich habe gar nichts gemacht", betonte der Kaufmann gestern vor dem Amtsgericht Marbach. Er ärgere sich lediglich über die vermüllte Freifläche auf dem Gelände des Discounters sowie über den Müll in seinem Garten und habe dies in zahllosen Fotos dokumentiert. "Selbst tote Ratten liegen da herum", ergänzte sein Rechtsanwalt.
Eine Verkäuferin sagte aus, sie habe es ab und zu in der Nähe des Papiercontainers "scheppern und knallen" hören. An manchen Tagen seien bis zu sieben Glas- und Kunststoffflaschen zu ihr "rübergeflogen". "Ich hatte Angst und wollte keine Flasche abbekommen." Deshalb habe sie Anzeige erstattet. Als sie ihre Stelle Anfang dieses Jahres angetreten habe, sei sie bereits von ihren Kollegen vor einem Flaschenwerfer gewarnt worden, der den Container bombardiere. Den angeklagten Kaufmann, der in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Discounter lebt, habe sie jedoch nie in flagranti erwischt. Sie habe den Mann lediglich auf seinem Grundstück gesehen, nachdem wieder einmal eine Flasche angeflogen gekommen sei.
Auch die als Zeugin vorgeladene Verkaufsleiterin hat lediglich Glasscherben sowie mit Wasser gefüllte Getränkeflaschen auf dem Freigelände des Discounters gesichtet. Es sei ihr "zu Ohren gekommen", dass der Nachbar der Täter sein könnte, weil dieser seit Jahren im Clinch mit dem Discounter lebe. Den Vorwurf, die Fläche um den Papiercontainer sei vermüllt, lasse sie so nicht stehen. "So sieht es nie bei uns aus", dokumentierte sie die vom Angeklagten gefertigten Fotos. "Und wenn, dann wird es am gleichen Tag wieder weggeräumt." Der Discounter in Großbottwar sei schließlich eine Vorzeigefiliale.
Für ihn sei es normal, dass er den Müll, der bei der Abholung vom Container rutsche, wieder einsammle, betonte ein Kraftfahrer. Auch er habe allerdings den 44-jährigen Kaufmann nicht beim Flaschenwerfen erwischt. "Ich habe nur mal Glasreste entdeckt."
Weil die Beweislage für eine Verurteilung des 44-jährigen Kaufmanns nicht ausreichte, ist das Verfahren letztendlich eingestellt worden.