Beide Reaktoren in Fessenheim sind derzeit abgeschaltet. Foto: dpa

Kernkraft-Gegner im Elsass erhöhen den Druck auf die Politik. Die Meiler sollen definitiv vom Netz. Baden-Württemberg stellt klar: Es gibt keine Entschädigungsansprüche.

Colmar - Wie ernst ist es der französischen Regierung mit der geplanten Stilllegung des Atomkraftwerks Fessenheim? Seit der neue Umweltminister Nicolas Hulot im Amt ist, also seit Mai, bitten die elsässischen Atomkraftgegner vergebens um ein Treffen mit ihm. „Fessenheim darf nicht erst abgeschaltet werden, wenn der Druckwasserreaktor in Flamanville ans Netz geht“, sagt André Hatz, der Sprecher der Initiative Stop Fessenheim. Er fordert: „Das Atomkraftwerk muss vom Netz, weil es eine Gefahr für die Bevölkerung am Oberrhein darstellt.“

In Frankreich zünden die Sicherheitsargumente allerdings auf Regierungsebene nicht. Dagegen ließ die baden-württembergische Landesregierung in den Jahren 2012 und 2015 Studien durch das unabhängige Ökoinstitut anfertigen – mit einer langen Liste von Kritikpunkten als Ergebnis. „Diese fachlichen Feststellungen hat die französische Seite nie bestritten“, versicherte kürzlich Gerrit Niehaus, der im baden-württembergischen Umweltministerium für nukleare Anlagen zuständig ist, den elsässischen Umweltverbänden in einem Brief. Hinter den „fachlichen Feststellungen“ verbergen sich vor allem der dünne Betonsockel, das Erdbebenrisiko, die Gefahr eines Dammbruchs und das ungeschützte Abklingbecken.

Die EnBW hat in Fessenheim kein Bezugsrecht mehr

Stop Fessenheim und andere elsässische Vereine gegen Atomkraft wollten von höchster baden-württembergischer Stelle wissen, ob es zutreffe, dass die Landesregierung im Namen ihres Stromversorgers EnBW Entschädigungsansprüche an die französische Regierung erheben werde, sobald die beiden elsässischen Meiler abgeschaltet würden. In Frankreich werden solche Ansprüche hartnäckig von Kernkraftbefürwortern kolportiert, um Stimmung gegen die Stilllegung Fessenheims zu machen, das das älteste noch genutzte Atomkraftwerk Frankreichs ist. Der Hintergrund: Die EnBW verfügt über ein Bezugsrecht in Höhe von 17,5 Prozent des Stroms aus dem Kraftwerk – eine Vereinbarung, die aus der Zeit der Inbetriebnahme der Reaktoren vor 40 Jahren herrührt. Inzwischen hat die EnBW dieses Bezugsrecht an Eon abgetreten.

Es verwundere, schreibt Niehaus, dass in Frankreich angebliche deutsche Entschädigungsansprüche für das Abschalten der Meiler in Fessenheim in der öffentlichen Diskussion seien. Dies sei „eine unnötige Scheindiskussion“ und lenke von der unzureichenden Sicherheitslage ab. Derzeit gebe es ohnehin nichts zu beziehen: Die beiden Reaktoren stehen still, der eine wegen Wartungsarbeiten, der andere seit gut einem Jahr, weil die Stabilität eines Dampferzeugers auf dem Prüfstand steht.

Für André Hatz wäre es an der Zeit, dass der französische Umweltminister endlich Klartext redet. Hulot sagt zwar, Fessenheim werde stillgelegt, andererseits gilt er französischen Atomkraftgegnern als Mann der Atomlobby: Der Kraftwerkbetreiber EdF sponserte früher eine von Hulot gegründete Umweltstiftung. So hängt das Schicksal des Atomkraftwerks weiter von einer unglücklichen Rechtskonstruktion und dem guten Willen der EdF ab: Die EdF ist erst dann zur endgültigen Abschaltung Fessenheims verpflichtet, wenn der neue europäische Druckwasserrektor (EPR) in Flamanville am Ärmelkanal ans Netz geht.

Die Gegner hoffen, dass noch über das Wann entschieden wird

Wann das sein wird? André Hatz hofft auf eine Entscheidung noch in diesem Herbst. Vor einigen Wochen hat der Atomkraftgegner auf der Seite des französischen Stromnetzbetreibers gelesen, Block 1 in Fessenheim sei wegen des „Prozesses zur Aufhebung der Betriebslizenz“ nicht am Netz. Hatz traute seinen Augen nicht und twitterte den Fund. Wenig später, versichert er, sei der Vermerk gelöscht und durch „Wartungsarbeiten“ ersetzt worden.