Ein familiäres Psychodrama beschäftigt Anwälte und Gerichte. Foto: Patricia Sigerist

Als familiäres Psychodrama entpuppt sich eine Verhandlung wegen einer eventuell falschen Versicherung an Eides statt. Die Umstände können nicht ab-schließend geklärt werden.

Waiblingen - Als familiäres Psychodrama entpuppte sich die Verhandlung wegen einer eventuell falschen Versicherung an Eides statt vor wenigen Tagen beim Amtsgericht. Ein Mann hatte seinen Bruder angezeigt. Der habe seiner Überzeugung nach vor einem Fellbacher Notar falsche Angaben gemacht. Dort hatte der Angeklagte Ulrich P. (alle Namen geändert) an Eides statt versichert, dass er von der gemeinsamen inzwischen verstorbenen Mutter zu deren Lebzeiten keine 100 000 D-Mark bekommen habe. Sein Bruder Jan P. – er war als Zeuge geladen – glaubt aber belegen zu können, dass der Angeklagte den Notar belog und diese Summe kassierte.

Nach langer Verhandlung legte Amtsrichterin Dotzauer fest, dass zur Aufklärung einer dubiosen schriftlichen Ergänzung auf dem entsprechenden Auszahlungsformular aus dem Jahr 1998 nun noch der Angestellte der Bank befragt werden soll, der damals die Auszahlung vornahm. Die Verhandlung wurde deshalb vertagt.

Ulrich und Jan P. sind heillos zerstritten und verkehren seit Jahren nur noch per Anwalt

Ulrich und Jan P. sind heillos zerstritten und verkehren seit Jahren nur noch per Anwalt. Angefangen haben die Erbstreitigkeiten nach dem Tod des Vaters. Schon da fühlten sich die Söhne übervorteilt und schalteten Anwälte ein. Diese strichen nach Jahren des Kampfes die Segel und legten ihr Mandat nieder. Die Mutter versuchte dann, angebliche Ungerechtigkeiten zwischen ihren Kindern finanziell auszugleichen, schürte damit aber nur noch mehr den Neid und das Gefühl, zu kurz gekommen zu sein. Nach ihrem Tod eskalierten die Auseinandersetzungen.

Der Angeklagte schlug sogar sein Erbe aus, weil er ausgerechnet hat, dass er mit dem beantragten Pflichtteil besser weg kommt. Er scheint die Streitereien einigermaßen zu verkraften, sein Bruder wirkte jedoch im Zeugenstand nervlich deutlich angegriffen.

In der Familie hat Geld schon immer eine große Rolle gespielt

In der Familie hat Geld schon immer eine große Rolle gespielt. Der Vater hatte eine Firma aufgebaut, in die der älteste Sohn einsteigen sollte. Der entwickelte sich aber zum schwarzen Schaf der Familie, wanderte nach Australien aus und verunglückte dort tödlich. Der zweite Sohn, Jan, wurde dann vom Vater in die Firma beordert. Allerdings war der Vater – „ein echter Patriarch“, so beide Söhne – nicht bereit, Verantwortung abzugeben. Irgendwann zerstritten sich Vater und Sohn, und der Junior verließ den Betrieb. Dann war der jüngste Bruder Ulrich an der Reihe. Kurz vor Studienabschluss ernannte ihn der Vater zum Geschäftsführer des Betriebes.

Allerdings musste Ulrich P. die Firma zu einem Preis übernehmen „wie ihn Dritte wohl auch hätten zahlen müssen“ und war dadurch gleich von Anfang an hoch verschuldet. Es gelang ihm aber, seine Schulden an Bank und Vater abzuzahlen. Erschwerend für das Verhältnis in der Familie kam hinzu, dass die Ehe der Eltern nicht funktionierte, der Vater zeitweise bei einer Freundin lebte und die Mutter ihren Unterhalt vom Ehemann einklagen musste. Was vor Gericht in wenigen Stunden alles aufgewickelt wurde, wäre Stoff für eine filmreife Familiensaga. Fast körperlich war die Wut und Bitterkeit zu spüren, die beide Söhne beherrscht.

Ob der Bankangestellte nach so langer Zeit noch Licht ins Dunkel bringen kann, ist fraglich

„Unsere Mutter war gerecht, sie wollte allen Söhnen und den Nachkommen des ältesten Bruders damals 100 000 Mark geben“, sagt Jan P. überzeugt. Ulrich P. behauptet aber, diesen Betrag nicht bekommen zu haben. Er sei bei der Auszahlung einer Lebensversicherung nur von der Mutter mit zur Bank genommen worden, um sie zu begleiten, das Geld habe sie ihm nicht übergeben. Ob der Bankangestellte nach so langer Zeit noch Licht ins Dunkel bringen kann, ist fraglich. Vor Gericht jedenfalls werden sich die Brüder noch öfter begegnen. Ist dieser Strafprozess abgeschlossen, treffen sie sich auf jeden Fall weiter vor dem Landeszivilgericht, wo die Erbauseinandersetzungen weiterlaufen.