Auch der Kauf nicht zugelassener Silvesterböller ist verboten. Foto: dpa

Ein 19-Jähriger muss 900 Euro zahlen, weil er im Internet für 30 Euro nicht zugelassene Böller gekauft hat. Vor dem Amtsgericht Backnang wurde ihm der Prozess gemacht, nachdem der Verkäufer in Berlin aufgeflogen war.

Backnang - Die Idee ist dem damals 18-Jährigen über ein Video auf der Internetplattform Youtube gekommen. Dort wurden die Effekte spezieller Silvesterböller buchstäblich in den schillernsten Farben gezeichnet. Ebenfalls im Internet, auf der Facebook-Seite eines Berliners, wurde er fündig. Er orderte ein kleines Ensemble für den Preis von rund 30 Euro, und im Februar vergangenen Jahres traf das Pyro-Päckchen im elterlichen Haus in einer Kommune im Norden des Rems-Murr-Kreises tatsächlich ein.

Ermittler finden in Berlin rund eine Tonne Böller

Sieben Monate später indes stand dort die Polizei vor der Tür. In Berlin war der Lieferant wegen des Handels mit nicht zugelassener Pyrotechnik aufgeflogen. Rund eine Tonne Böller hatte er gelagert und in der ganzen Republik verkauft. Auf einer Bestellerliste mit 96 Abnehmern stießen die Ermittler auch auf die Adresse im Backnanger Raum.

Das hat dem heute 20-Jährigen jetzt wegen eines Vergehens des Erwerbs und des Besitzes von pyrotechnischer Munition einen Prozess vor dem Backnanger Amtsgericht eingehandelt. Die Polizei war bei der Durchsuchung in seinem Zimmer fündig geworden, weil der junge Mann mit dem Zünden von Colour Salut, Pirate Double, Dumbum & Co. wie es sich gehört bis Silvester hatte warten wollen.

Es wird nun nicht mehr dazu kommen. Die Ware ist konfisziert. Ein Gutachter des Landeskriminalamts hat sie als nicht zugelassen und deshalb erlaubnispflichtig identifiziert. Der junge Mann, der bisher einen untadeligen Lebenslauf vorweisen kann, hat demnach durch seinen Kauf und die Absicht, die Böller zum Einsatz zu bringen, gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen, auch wenn das Gutachten keine Aussage darüber macht, ob oder wie gefährlich die Pyrotechnik tatsächlich ist.

Die Böller seien keiner Prüfung unterzogen worden und hätten einer Erlaubnis bedurft, beharrte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, in dem er aber auch betonte, dass man es in diesem Fall mit einer Geldstrafe ganz am unteren Rand des Strafrahmens belassen könne, der Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorsehe.

Der Amtsrichter Hans-Peter Züfle sah das ähnlich und schloss sich dem Antrag von 30 Tagessätzen an. Bei der Bemessung des verfügbaren Einkommens des jungen Mannes, der nach der Lehre von seinem Betrieb als Geselle übernommen worden ist, ging er indes von 40 auf 30 Euro pro Tag runter. Er habe die Kosten für die Nutzung eines Autos abgezogen, sagte Züfle. Er wisse aus eigener Anschauung, dass man ohne ein Kraftfahrzeug von dem kleinen Weiler, in dem der Angeklagte lebe, kaum verlässlich zur Arbeit gelangen könne.

Prüfschutz soll Risiko minimieren

Eine Strafe indes müsse von Gesetzes wegen ausgesprochen werden. Dass Pyrotechnik nicht ungeprüft ver- oder gekauft werden dürfe, habe nicht etwa etwas mit Marktschutz für inländische Unternehmen zu tun. Vielmehr solle das Risiko minimiert werden, dass Menschen zu Schaden kämen. Das aktuelle Corpus delicti mache zwar äußerlich nicht den Eindruck, aber es gebe bisweilen durchaus Meldungen, wonach beim Einsatz manch illegalen Feuerwerkskörpers die Scheiben ganzer Straßenzüge oder Schlimmeres zu Bruch gegangen seien.

Von dem Angeklagten ist in dieser Hinsicht wohl kein Ungemach mehr zu erwarten: „Ich würd’s heute nicht mehr machen“, betonte der junge Mann, der vor Gericht auf einen Rechtsbeistand verzichtet hatte, in seinem Schlusswort.