Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl neben seiner Frau Maike Kohl-Richter. Der Altkanzler hat den Rechtsstreit um 200 Tonbandaufnahmen gewonnen. (Archivfoto) Foto: dpa

Sie sollten die Grundlage seiner umfassenden Memoiren werden, doch dann kam es zwischen dem Publizist Heribert Schwan und dem Ex-Kanzler Helmut Kohl zum Zerwürfnis. Nun muss Schwan die 200 Tonbänder an Kohl zurückgeben.

Sie sollten die Grundlage seiner umfassenden Memoiren werden, doch dann kam es zwischen dem Publizist Heribert Schwan und dem Ex-Kanzler Helmut Kohl zum Zerwürfnis. Nun muss Schwan die 200 Tonbänder an Kohl zurückgeben.

Köln - Das Oberlandesgericht Köln hat dem ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl 200 Tonbänder zugesprochen, auf denen er sein Leben Revue passieren lässt.

Der Publizist Heribert Schwan hatte die Aufnahmen 2001 und 2002 gemacht, um auf dieser Grundlage Kohls Memoiren verfassen zu können. Vor der Vollendung des letzten Bandes kam es aber zu einem Zerwürfnis. Schwan behielt die Bänder zunächst, doch Kohl klagte schließlich auf Aushändigung des Materials.

Der Altkanzler hatte bereits in erster Instanz Recht bekommen und befindet sich mittlerweile im Besitz der Bänder. Das OLG ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Schwan appellierte nach dem Urteil an alte Weggefährten des Ex-Kanzlers. „Ich neige dazu, in Revision zu gehen." Ein solcher Gang zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe sei aber kostspielig. Deshalb appelliere er an die Konrad-Adenauer-Stiftung und an CDU-Politiker wie Norbert Blüm, Heiner Geißler, Bernhard Vogel oder Kurt Biedenkopf, sich an den Kosten zu beteiligen.

Er sage zu, die Bänder dem Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Verfügung zu stellen, falls sie ihm in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof zugesprochen werden sollten. Auf den Bändern sind 630 Stunden Gespräch zwischen Kohl und Schwan über das Leben des Altkanzlers aufgezeichnet.