Die Anklage hat im Prozess um den totgeprügelten Alessio mehr als acht Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Foto: dpa

Im Prozess um den zu Tode geprügelten dreijährigen Alessio hat die Anklage eine Haftstrafe von mehr als acht Jahren für den Angeklagten gefordert.

Freiburg - Im Prozess um den gewaltsamen Tod des dreijährigen Alessio hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre und drei Monate Gefängnis für den Angeklagten verlangt. Der 33 Jahre alte Landwirt habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Klaus Hoffmann in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg. Eine jahrelange Misshandlung des Jungen, wie es ihm die Staatsanwaltschaft zunächst vorgeworfen hatte, könne nicht nachgewiesen werden.

Der Angeklagte ist der Stiefvater des getöteten Jungen. Er hatte zum Prozessauftakt Mitte September zugegeben, Alessio aus Überforderung und aus Angst vor dem Jugendamt geschlagen zu haben, den Vorwurf der regelmäßigen Misshandlung aber zurückgewiesen. Der Dreijährige war bei der Tat auf dem Bauernhof der Familie in Lenzkirch bei Freiburg im Januar verletzt worden und kurze Zeit später gestorben. Eigenen Angaben zufolge hatte der Stiefvater dem wehrlosen und nackt am Boden liegenden Jungen drei Mal mit der Faust in den Bauch geschlagen.

Die Verteidigerin plädierte auf vier Jahre Haft. Der Angeklagte habe seine Existenz verloren und sei schon genug bestraft. Er selbst sagte in seinem Schlusswort: „Es tut mir leid. Ich wollte nicht, dass so etwas passiert. Ich wollte nur Gutes für die Kinder. Das war’s.“

Das Urteil soll am kommenden Mittwoch verkündet werden

Das Urteil soll am kommenden Mittwoch (14. Oktober/10.00 Uhr) verkündet werden. Das Strafmaß für Körperverletzung mit Todesfolge liegt nach Angaben des Gerichts bei drei bis 15 Jahren Haft. Ein psychiatrischer Gutachter hatte vor Gericht ausgesagt, der angeklagte Landwirt ist seiner Ansicht nach voll schuldfähig.

Bereits seit Sommer 2013 hatte es den Verdacht gegeben, dass Alessio vom Stiefvater körperlich misshandelt wird. Diese Vorwürfe waren Teil der Anklage. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die schweren und regelmäßigen Verletzungen Alessios der Jahre 2013 und 2014 durch Unfälle und Stürze verursacht wurden, sagte Staatsanwalt Hoffmann nun. Zudem könne auch die Mutter Gewalt ausgeübt haben. Beweisen ließen sich mit Blick auf den Stiefvater diese Taten nicht. Auch den Vorwurf, der Landwirt habe die eigene Tochter geschlagen, lies der Staatsanwalt fallen.

In dem Fall steht das zuständige Jugendamt in der Kritik. Es soll Warnungen ignoriert und Alessio nicht ausreichend geschützt haben. Katja Ravat, die Anwältin von Alessios Mutter, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, rügte das Verhalten der Behörde. Diese habe die Familie nicht kontrolliert und den Jungen im Stich gelassen. Auch Mediziner und Ermittlungsbehörden hätten nicht energisch genug gehandelt. „Jeder hat einen unglücklichen Beitrag geleistet, dass es zum Tod des Kindes kam.“ Alessios kleine Halbschwester lebt seit der Festnahme des nun Angeklagten in einer Pflegefamilie.

Nachdem mehrere Bürger Anzeige erstattet haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen möglichen Behördenversagens. Diese Untersuchungen dauern den Angaben zufolge aber noch an. Der für das Jugendamt zuständige Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald lässt den Fall durch Experten untersuchen. Erste Ergebnisse sollen nach Angaben des Kreises im Dezember veröffentlicht werden.