Technisches Problem bei Aldi Nord: Viele Flüchtlinge können den Prepaid-Tarif von Aldi Talk nicht mehr nutzen. Foto: dpa

Seit 1. Juli gilt die Ausweispflicht beim Kauf von Prepaid-Tarifen. Vielen Flüchtlingen ist es dadurch nicht mehr möglich, eine SIM-Karte von Aldi Talk zu aktivieren und den Prepaid-Tarif zu nutzen wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt.

Hannover - Für viele Flüchtlinge ist das Smartphone die einzige Möglichkeit, mit der Familie im Heimatland in Kontakt zu bleiben. Prepaid-Tarife von Aldi Nord können Geflüchtete aber seit Kurzem nicht mehr nutzen. Schuld daran ist eine rechtliche Hürde, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung schreibt.

Seit 1. Juli können Prepaid-Tarif nur noch gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments genutzt werden. Diese Regelung ist Teil zahlreicher Anti-Terror-Maßnahmen der Bundesregierung. Laut Gesetz können sich Käufer nicht nur mit einem Reisepass oder Personalausweis ausweisen, sondern auch mit einem Aufenthaltstitel, einem Ankunftsnachweise oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung beziehungsweise die Aussetzung der Abschiebung.

Viele dieser Dokumente führen bei Aldi Talk allerdings zu Problemen. Geflüchtete können sich zwar eine SIM-Karte kaufen – um telefonieren und surfen zu können, muss diese SIM-Karte aber zusätzlich aktiviert werden. Hierzu ist neben dem SIM-Brief ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Bei Aldi Nord werden dafür Post- und Video-Ident-Verfahren zur Identitätsprüfung eingesetzt.

Aldi Nord hat noch keine konkrete Lösung

„Bei den von Aldi Nord eingesetzten Post- und Video-Ident-Verfahren können Dokumente wie die Aufenthaltsgestattung nicht gelesen werden, da die Schrift anscheinend zu klein ist“, so Marvin Momberg in einer Pressemitteilung von der Verbraucherzentrale. Einen Reisepass oder Personalausweis haben die Geflüchteten aber häufig nicht. Zahlreiche Flüchtlingshelfer haben sich deshalb mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Verbindung gesetzt.

Momberg rät allen Betroffenen, die gekauften Prepaid-Pakete zurückzugeben. Aldi Nord sagte gegenüber der Verbraucherzentrale zwar, dass sich Betroffenen an den Kundenservice wenden können, um zu prüfen, ob eine individuelle Lösung gefunden werden kann, wie die Lösung konkret aussehen könnte, blieb allerdings unklar.

Dokumente sind im Einzelfall nicht lesbar

Auf Anfrage unserer Redaktionen teilte ein Sprecher von Aldi Nord schriftlich mit, dass grundsätzlich keine Personengruppen von den angebotenen Diensten ausgeschlossen werden und alle genannten Ausweisdokumente zugelassen sind. Voraussetzung für den Identifizierungsprozess via Video-Ident-Verfahren sei, dass das Ausweisdokument die vollständigen Personendaten enthält und diese Angaben über den Video-Chat eindeutig erfasst werden können. Im Zuge der Echtheitsprüfung sei es außerdem notwendig, dass Merkmale wie Echtheits-Hologramme eindeutig erkennbar sind.

Bei Aufenthaltstiteln sei Aldi Nord verpflichtet, die vollständigen Personendaten zur Nachprüfung an den zuständigen Netzanbieter weiterzuleiten. Dies könne nur dann gewährleistet werden, wenn alle Angaben des Ausweisdokuments im Zuge des Video-Ident-Verfahrens vollständig und gut lesbar erfasst werden konnten. Bei sehr kleiner Schrift auf den Dokumenten oder einer nicht ausreichenden Kameraqualität könne es laut Aldi Nord in Einzelfällen dazu kommen, dass der Identifizierungsvorgang nicht abgeschlossen werden kann.