Statt Wasser im Haus gab’s vorm Brandhaus Klohäuschen Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Eine gehbehinderte Frau sitzt nach einem Brand tagelang ohne Wasser in ihrer Wohnung fest. Ihre Winterkleider und persönlichen Sachen verbrannten im Keller. Die Aktion Weihnachten hilft ihr.

Stuttgart - An zwei Tage im vergangenen Sommer wird sich Frau A. (Name der Red. bekannt) noch lange voller Angst und Ärger erinnern. Voller Angst, weil sie um ihr Leben fürchtete, voller Ärger, weil sie sich anschließend alleingelassen fühlte.

Vor sechs Jahren war die 49-Jährige in das Mehrfamilienhaus in einem Stuttgarter Stadtteil eingezogen und hatte damit endlich eine Sozialwohnung, in der sie sich mit Rollstuhl oder Gehhilfe problemlos bewegen konnte. Ein Aufzug stand zur Verfügung, und vor allem war das Angebot der ambulanten Betreuung gleich ums Eck erreichbar.

Frau A. leidet an Polyneuropathie, einer Nervenerkrankung, die zu schlaffen Muskeln führt. Sie ist zudem an Diabetes erkrankt und lebt mit einer künstlichen Hüfte auf einer Körperseite. „Die andere muss ich im nächsten Jahr auch operieren lassen“, sagt sie. Vor kurzem ist sie beim Gehen umgeknickt, deshalb steckt ihr linkes Bein momentan in einer Schiene. Sie kann sich nur mit langsamen, kleinen Schritten bewegen und verbringt die meiste Zeit in ihrer Wohnung.

Zwei Mal Feueralarm an zwei Tagen hintereinander

Draußen fühlt sie sich seit einiger Zeit ohnehin unsicher: „Da sind freche Bengel, die schmieren Ketchup an die Hauswände und die haben bestimmt auch das Feuer im Keller gemacht“, vermutet sie. Zwei Mal hat es in Frau A.’s Wohnhaus schon gebrannt; an zwei Tagen hintereinander musste die Feuerwehr im Sommer anrücken. Jedes Mal konnte der Brand rasch gelöscht werden, allerdings entstand ein hoher Sachschaden.

Leidtragende waren vor allem die Bewohner, sie mussten tagelang auf Wasser verzichten, der Flur war verraucht und rußig, der Aufzug außer Betrieb. „Die meisten meiner Nachbarn sind zu Bekannten gezogen, ich war ziemlich allein hier im Haus“, sagt Frau A. Sie erinnert sich nur widerwillig daran, auch dass sie die draußen aufgestellten Klohäuschen gar nicht erreichen konnte.

Verstoßen von der Familie

Die Brandstifter konnte die Polizei bis heute nicht ermitteln, deshalb wird es für die Geschädigten keinen Schadenersatz geben. Frau A. zum Beispiel hat in dem Feuer ihre gesamte Wintergarderobe verloren. Sie zeigt auf ihr Top und die Häkeljacke, die sie trägt: „Ich muss mit meinen Sommersachen auskommen.“ Weil sie in ihrer Wohnung nicht so viel Platz mit Schränken zustellen will, bewahrt sie die Sommer- oder Wintersachen, so lange sie jahreszeitlich nicht gebraucht werden, im Keller auf.

Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente ist so niedrig, dass sie vom Sozialamt die Miete bezahlt bekommt und zudem Hilfe zum Lebensunterhalt erhält. Ihr Erspartes reicht nicht, um alles zu ersetzen. Von ihrer im Ausland lebenden Familie hat Frau A. keine Hilfe zu erwarten, „die haben mich verstoßen“, sagt sie. Die Aktion Weihnachten unterstützt sie.

Die Spendenkonten: Baden-Württembergische Bank, Kto. 234 234 0 (BLZ 600 501 01), Iban DE04 6005 0101 0002 3423 40, Bic SOLADEST; Schwäbische Bank, Kto. 6300 (BLZ 600 201 00), Iban DE85 6002 0100 0000 0063 00, Bic SCHWDESS

Spenden sind auch online möglich unter www.aktionweihnachten.de