Die Hausaufgaben und Vokabeln in Französisch sind ein Problem für die Familie Foto: dpa

Für das Fach Französisch braucht eine 15-Jährige dringend Nachhilfe. Staatliche Stellen wollen erst am Ende des Schuljahres den Bedarf prüfen. Bis dahin muss die Schülerin unter Umständen die Realschule verlassen.

Stuttgart - Die Noten in Mathe, Deutsch und Geschichte, in Sport, Englisch und Biologie werden mit jedem Tag besser, an dem die 15-jährige Tochter von Frau B. (Name der Red. bekannt) an ihrer jetzigen Schule lernt. Nur mit Französisch hat sie Probleme. Frau B. kann ihrer Tochter in diesem Fach nicht helfen, „ich hatte selbst nie Französisch in der Schule“, sagt sie. Deshalb hat sie ihre Tochter zur Nachhilfe angemeldet. Jetzt haben sich die offenen Rechnungen auf mehr als 500 Euro summiert.

„Ich habe zwar Unterstützung für Nachhilfe beim Jobcenter beantragt, aber dort wurde mein Antrag abgelehnt“, sagt Frau B. Die Begründung offenbart einen Fehler im System: Der Schuljahresverlauf müsse erst zeigen, ob ein Förderbedarf gegeben ist – der Bescheinigung der Schule zum Trotz und obwohl sich die 15-Jährige schon im vorigen Schuljahr schwer getan hat mit dem großen Defizit. Bis also das Amt seine Entscheidung eventuell revidiert, laufen sich noch mehr Defizite auf.

Ämter halten Schulentscheidung für falsch

Die Mutter musste sich anhören, dass das Mädchen wohl auf der falschen Schule sei; sie solle das Kind doch auf eine Werkrealschule bringen, dort würde nur eine Fremdsprache gebraucht. „Sie soll doch nicht für etwas büßen, wofür sie nichts kann“, sagt Frau B.

Das Problem mit der Fremdsprache ist aufgetreten, nachdem Frau B. die vier schulpflichtigen Kinder von der bisherigen Schule eines privaten Schulträgers nahm – der Kosten wegen, aber auch, weil die Kinder das wünschten. „Ihnen hat dort die Struktur gefehlt, alles war unverbindlich, immer nur ein so genanntes Angebot“, sagt die Mutter. Also wechselten alle auf die Schule in der Nachbarschaft, die die Kinder aufnahm. Allerdings mussten die Kinder dort das Fach Französisch belegen. „Für die jüngeren war das einfacher, die älteste aber hat halt schon viel versäumt.“ Die Kinder hatten Lernrückstände, die nun mit Hilfe der Schule, der Mutter und dank des Fleißes der Kinder aufgeholt werden. Für das Fach Französisch braucht die Familie allerdings Hilfe von außen.

Unterhaltsforderungen verhallen

Die Mutter kann sich die Nachhilfe nicht mehr leisten. Ihr Mann hat sie verlassen, seither lebt die 40-Jährige mit ihren fünf Kindern vom Kindergeld, ihrem kleinen Honorar aus Kursen in der Rückenschule des benachbarten Krankenhauses und aufstockender Hilfe vom Jobcenter. Das älteste Kind ist 15 Jahre alt, das jüngste zwei. „Mein Jüngster kommt nächstes Jahr in den Kindergarten, so dass ich auch vormittags eine Teilzeitbeschäftigung annehmen kann.“ Von ihrem Ex-Mann bekommt sie keinen Unterhalt. „Der Zahlungsaufforderung ist er nie nachgekommen.“ Sie müsste ihn gerichtlich belangen, doch auch das kostet Geld. Die Aktion Weihnachten verhilft jetzt der Schülerin zur Nachhilfe.

Die Spendenkonten: Baden-Württembergische Bank, Kto. 234 234 0 (BLZ 600 501 01), Iban DE04 6005 0101 0002 3423 40, Bic SOLADEST; Schwäbische Bank, Kto. 6300 (BLZ 600 201 00), Iban DE85 6002 0100 0000 0063 00, Bic SCHWDESS

Spenden sind auch online möglich unter www.aktionweihnachten.de