Die Tage von Air Berlin sind gezählt. Viele Kunden werden auf das Geld verzichten müssen, mit dem sie Tickets für nicht mehr stattfindende Flüge vor dem 15. August bezahlt haben. Foto: dpa

Wegen der Insolvenz von Air Berlin verlieren fast 200 000 Kunden der Fluglinie wohl Geld, weil sie nicht damit rechnen können, dass sie ihre vor dem 15. August bezahlten Ticketpreises zurückerstattet bekommen. Nun wird von mehreren Seiten ein besserer Schutz bei Pleiten von Fluglinien gefordert.

Berlin - Air Berlin, Alitalia, Monarch – allein in Europa sind dieses Jahr bereits drei Airlines in die Pleite geflogen. Den Schaden haben auch Hunderttausende Kunden. Denn wer Flüge gebucht und bezahlt hat, die nicht mehr stattfinden, sieht sein Geld meistens nicht wieder.

„Diese Situation ist untragbar, zumal weitere Insolvenzen sicher folgen werden“, warnt Anusch Alexander Tavakoli. Der Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Pforzheim sieht dringenden Handlungsbedarf für die Politik: „Zum Schutz der Passagiere ist eine Insolvenzabsicherungen für Flugbuchungen überfällig und sollte vom europäischen Gesetzgeber schnellstens in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden.“ Fehlender Verbraucherschutz ziehe sich „wie ein roter Faden durch das gesamte Flugwesen“, kritisiert der Professor. So werde der Kunde bei Flugbuchungen faktisch gezwungen, oft mehrere Monate vorab zu zahlen. „Das ist sehr unüblich im Wirtschaftsleben“, sagt der Jurist. Bei einer Hausrenovierung oder der Bestellung eines neuen Autos werde der komplette Kaufpreis ja auch nicht vorab verlangt.

Kunde muss seinem Geld hinterher laufen

„Die Airlines verschaffen sich mit der praktizierten Vorkasse kostenlosen Kredit auf Kosten und Risiko der Passagiere“, sagt Tavakoli. Das bedeute auch, dass der Kunde seinem Geld hinterherlaufen müsse, wenn später die Leistung nicht stimme, also der Flug verspätet ist oder verlegt wird. Ansprüche müssten dann oft gegen Großkonzerne durchgesetzt werden, denen sich Einzelpersonen wirtschaftlich und rechtlich unterlegen fühlten.

„Am gravierendsten sind die Konsequenzen der Vorkasse im Insolvenzfall“, so der Professor. Dann drohe dem Kunden der Totalverlust. Denn nur bei Pauschalreisen seien Veranstalter gesetzlich verpflichtet, Kundengelder vor der Insolvenz zu sichern. Der vorgeschriebene Sicherungsschein garantiere beim Ausfall der Reise die Rückzahlung des Reisepreises oder die Rückreise vom Urlaubsort. Für reine Flugbuchungen existiere diese Sicherungspflicht nicht. Diese Schlechterstellung sei „sachlich nicht gerechtfertigt“.

Stärkung der Passagierrechte gefordert

Die Stärkung der Passagierrechte halten auch Experten wie Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg für dringend geboten. Seit Jahren warnen Verbraucherschützer, dass eine Absicherung der Kundenzahlungen bei Flugbuchungen fehlt. Doch immer wieder bekamen sie von der Bundesregierung und der EU-Kommission zu hören, dass Fluggäste durch die strengen Zulassungs- und Aufsichtsregelungen für Airlines sogar besser geschützt seien als Pauschalreisende.

Diese Ansicht vertrat das bisher von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Bundesverkehrsministerium auch noch kürzlich nach der Insolvenz von Air Berlin in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. Verbraucherschützerin Fischer-Volk kann darüber nur noch den Kopf schütteln. Im Falle der Pleite von Air Berlin habe dann ja die staatliche Aufsicht „offensichtlich versagt“. Die Airline habe schon lange geschwächelt.

Minister Maas (SPD) für eine europaweit einheitliche Regelung

Zumindest der bisherige Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) tritt nun offensiv für bessere Fluggastrechte ein: „Wir sollten prüfen, eine europaweite Pflicht der Airlines zur Insolvenzabsicherung zum Schutz der Kunden einzuführen.“ Die Möglichkeit dazu biete die Debatte über die EU-Fluggastrechte-Richtlinie.

Tatsächlich könnte dort im Sinne von mehr Verbraucherschutz klar festgelegt werden, dass Passagiere selbst im gleichen Flieger künftig nicht mehr völlig unterschiedlich gegen Insolvenzen abgesichert sind. Wie Veranstalter könnten auch Airlines gesetzlich verpflichtet werden, Zahlungen erst zu kassieren, wenn der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, der eine Absicherung der Vorauszahlung und die Rückreise garantiert.

Für Air-Berlin-Kunden kommt Regelung zu spät

Für die fast 200 000 Air-Berlin-Kunden kommt jede Verbesserung zu spät. Wer vor der Insolvenz am 15. August einen Flug bezahlt hat, der nicht mehr stattfindet, geht wohl leer aus. Denn die Lufthansa, die mit der Tochter Eurowings viele Strecken direkt übernimmt, muss die Tickets nicht akzeptieren. Bisher verhallten Appelle, dass Lufthansa Kulanz zeigen und die Betroffenen ohne Aufpreis befördern sollte.

Nun hoffen Verbraucherschützer und Experten wie Professor Tavakoli, dass die neue Bundesregierung handelt – und den raschen Insolvenzschutz bei Flugreisen in den Koalitionsvertrag aufnimmt.